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Donnerstag, 5. April 2018

Sperrbezirk im Bereich der Stadt Hagenow

Für Pferde und andere Einhufer lebensgefährlich
Redaktion: Landkreis Ludwigslust-Parchim
PRESSEMITTEILUNG
Parchim/gc. Nach mehreren Jahrzehnten ist erstmals wieder ein Fall von Ansteckender Blutarmut der Einhufer in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden. Nach der Abklärung durch das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Institutes hat sich der Verdacht bei einem Pferd im Bereich der Stadt Hagenow im Landkreis Ludwigslust-Parchim bestätigt.


Bei der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer handelt es sich um eine in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich. Bei Pferden und anderen Einhufern ist die durch Viren verursachte Erkrankung lebensbedrohlich.

Das entscheidende Überträgermedium ist Blut. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten. Während die klinische Symptomatik bei der akuten und chronischen Form variiert, zeigt sich die inapparente, sprich: unauffällige Form meist ohne wahrnehmbare Symptome. Eine Infektion bleibt lebenslang bestehen. Der Nachweis der Erkrankung erfolgt durch Blutuntersuchung.

In Deutschland ist die Bekämpfung durch die Einhufer-Blutarmut-Verordnung geregelt. Im Falle eines Ausbruchs werden infizierte Tiere getötet und ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer um den Betrieb des erkrankten Pferdes festgelegt. In dem Sperrbezirk herrscht Aufstallungspflicht für Einhufer und es wird eine klinische Untersuchung der Pferde einschließlich einer Blutprobenentnahme durchgeführt.

Darüber hinaus werden durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Rahmen epidemiologischer Untersuchungen Kontakte zu anderen Pferdebeständen ermittelt. Zu den vorbeugenden Hygienemaßnahmen gehören das Reinhalten von Ställen und Räumlichkeiten, das Trockenhalten von Weiden und Paddocks, ein Insektenschutz von Ställen und auf der Weide bzw. die Vermeidung von Weidegängen zu Hauptflugzeiten der Insekten sowie die Vermeidung der Verwendung eines gemeinsamen Equipments. Um Gewissheit über den Infektionsstatus eines Pferdes zu gewinnen, sollten Halter insbesondere bei Stallwechseln eine Kontrolle auf spezifische Antikörper durchführen lassen.

Im Jahr 2017 sind in anderen Bundesländern insgesamt 14 Fälle dieser Tierseuche festgestellt worden.

Aussender:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Andreas Bonin
Pressesprecher
Büro des Landrates
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19370 Parchim
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