Auch kleine Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet
Redaktion: AuA24 AG
RATGEBER
„Es ist zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Jeder Unternehmer hat für die betriebsärztliche Betreuung einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen beziehungsweise zu verpflichten – und zwar ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter“, sagt Tobias Metz, Leiter des Geschäftsbereichs 48special.de und Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.