Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Wollen Mitarbeiter sich voll oder teilweise für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen lassen, ohne ihren Job zu gefährden, um einen Angehörigen zu pflegen, so könnten sie dies unter Berufung auf das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) tun“, erklärt Michael Lange von Hansabrief in Norderstedt.