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Dienstag, 31. Juli 2012

Stufenweise Wiedereingliederung

In Mecklenburg-Vorpommern zu wenig genutzt
Redaktion: Techniker Krankenkasse Mecklenburg-Vorpommern
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Schwerin/gc. Die Mecklenburger und Vorpommern nutzen nach einer langen Arbeitsunfähigkeit die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung zu wenig.

Nur elf Prozent der 5.247 Erwerbspersonen, die im Jahr 2011 länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren, haben davon Gebrauch gemacht. Bundesweit waren es 15 Prozent. In Berlin lag die Quote mit neun Prozent am niedrigsten, in Baden-Württemberg mit 19 Prozent am höchsten. Dies teilt die Techniker Krankenkasse (TK) am Freitag, 27. Juli 2012, in Schwerin mit.

Während der Wiedereingliederung können Patienten ihre Belastungsfähigkeit testen, ohne den Druck zu haben, sofort wieder voll einsatzfähig sein zu müssen. In Absprache mit dem Patienten erstellt der behandelnde Arzt einen Wiedereingliederungsplan, der genau festlegt, über welchen Zeitraum er wie viele Stunden arbeiten kann. Dieser Plan wird Arbeitgeber sowie Krankenkasse vorgelegt und wenn nötig angepasst.

Während der Wiedereingliederung gilt der Patient weiterhin als arbeitsunfähig, deshalb bekommt er in der Regel auch weiter Krankengeld. Nur wenn der Arbeitgeber sich freiwillig bereit erklärt, Lohn zu zahlen – oder Selbstständige Einnahmen erzielen – ruht das Krankengeld oder wird entsprechend gekürzt. Krankengeld wird wegen derselben Erkrankung für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Aussender:
Kevin Nowotka
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 142
19053 Schwerin
Tel.: 0385-76 09 561
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