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Mittwoch, 19. November 2014

Über 85 Prozent Nicht-EU-Bürger

Nahezu 820.000 EU-Staatsbürgerschaften erteilt
Redaktion: Eurostat
PRESSEMITTEILUNG
Luxembourg/gc. Im Jahr 2012 erwarben 818.000 Personen die Staatsbürgerschaft1 eines der EU282-Mitgliedstaaten. Dies entspricht einem Anstieg um 4 Prozent gegenüber 2011 und um 6 Prozent gegenüber 2009. Im Jahr 2012 wurden die höchsten Einbürgerungsraten3 in Ungarn (12,8 erteilte Staatsbürgerschaften je 100 ansässige Ausländer), Schweden (7,8) und Polen (6,6) und die niedrigsten in der Tschechischen Republik und der Slowakei (je 0,4) sowie in Estland (0,6) und Österreich (0,7) verzeichnet. Im Durchschnitt wurden 2,4 Staatsbürgerschaften in der EU28 je 100 ansässige Ausländer erteilt.

Im Hinblick auf die Merkmale der neuen Staatsbürger der EU28 betrug das Medianalter4 der Personen, denen im Jahr 2012 eine Staatsbürgerschaft zuerkannt wurde, 31,4 Jahre (gegenüber 41,6 für die Gesamtbevölkerung der EU28). Davon waren mehr als ein Drittel (35,3 Prozent) unter 25 Jahre und über die Hälfte (58,4 Prozent) zwischen 25 und 54 Jahre alt, während diejenigen im Alter von 55 Jahren oder älter rund 6 Prozent ausmachten. Für die Gesamtbevölkerung der EU28 am 1. Januar 2012 lagen die Anteile bei 27,3 Prozent bzw. 42,2 Prozent und 30,4 Prozent.

Höchste Anzahl an erteilten
Staatsbürgerschaften je 1000 Einwohner in Luxemburg
Drei Viertel aller Personen, die im Jahr 2012 die EU-Staatsbürgerschaft erwarben, wurden Staatsbürger der folgenden sechs Mitgliedstaaten: Vereinigtes Königreich (193.900 Personen, bzw. 23,7 Prozent aller im Jahr 2012 in der EU28 erteilten Staatsbürgerschaften), Deutschland (114.600 bzw. 14,0 Prozent), Frankreich (96.100 bzw. 11,7 Prozent), Spanien (94.100 bzw. 11,5 Prozent), Italien (65.400 bzw. 8,0 Prozent) und Schweden (50.200 bzw. 6,1 Prozent). Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung der jeweiligen Mitgliedstaaten wurden die höchsten Raten an erteilten Staatsbürgerschaften in Luxemburg (8,7 erteilte Staatsbürgerschaften je 1.000 Einwohner), Irland (5,5) und Schweden (5,3) verzeichnet. Im Durchschnitt wurden 1,6 Staatsbürgerschaften in der EU28 je 1.000 Einwohner erteilt.

Mehr als 85 Prozent der Personen, denen 2012 eine
EU-Staatsbürgerschaft erteilt wurde, waren Nicht-EU-Bürger 
In elf Mitgliedstaaten waren mehr als neun von zehn Personen, die im Jahr 2012 die Staatsbürgerschaft erwarben,  Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes. Dies war der Fall in Estland (99,7 Prozent), Lettland (99,1 Prozent), Litauen (99,0 Prozent), Spanien (98,5 Prozent), Bulgarien (96,9 Prozent), Portugal (96,6 Prozent), Griechenland (95,4 Prozent), dem Vereinigten Königreich (94,5 Prozent), Irland (94,3 Prozent), Italien (91,2 Prozent) und Dänemark (90,8 Prozent). In Luxemburg (86,6 Prozent), Ungarn (81,1 Prozent) und Zypern (54,4 Prozent) waren hingegen die Mehrheit der Personen, denen 2012 die Staatsbürgerschaft erteilt wurde, Staatsbürger eines anderen EU28-Mitgliedstaats. Auf EU-Ebene waren 86,5 Prozent (bzw. 708.000 neue Staatsbürger) derjenigen, denen die Staatsbürgerschaft erteilt wurde, Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes und 11,3 Prozent (92.000) Staatsbürger eines anderen EU28-Mitgliedstaats.

Ein Viertel der neuen EU-Staatsbürger waren
Marokkaner, Türken, Inder, Ecuadorianer oder Iraker
Im Jahr 2012 waren die größten Gruppen, die die Staatsbürgerschaft eines EU28-Mitgliedstaats erwarben, Staatsbürger aus Marokko (59.300 Personen, von denen 53 Prozent die französische oder italienische Staatsbürgerschaft erwarben), aus der Türkei (53.800, von denen 62 Prozent die deutsche Staatsbürgerschaft erwarben), aus Indien (36.900, von denen 77 Prozent die britische Staatsbürgerschaft erwarben) Ecuador (28.900, von denen 94 Prozent die spanische Staatsbürgerschaft erwarben) und aus dem Irak (27.500, von denen 61 Prozent die schwedische  Staatsbürgerschaft erwarben). Marokkaner, Türken, Inder, Ecuadorianer und Iraker machten zusammen 25 Prozent der Gesamtzahl der Personen aus, die im Jahr 2012 die EU-Staatsbürgerschaft erwarben. Rumänen (25.200 Personen) waren die größte Gruppe der EU-Staatsbürger, die die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaats erwarben, gefolgt von Polen (12.800) und Italienern (7.900).

1.
Staatsbürgerschaft ist die rechtliche Bindung zwischen einer Person und einem Staat, die durch Geburt, Einbürgerung oder gemäß anderen nationalen Rechtsvorschriften erworben wird. Einbürgerung ist das Verfahren durch das ein Staat einer Person auf Antrag formal die Staatsangehörigkeit verleiht. Andere Möglichkeiten des Erwerbs der Staatsbürgerschaft betreffen Ehegatten von Staatsangehörigen, Minderjährige, die von Staatsangehörigen adoptiert werden und im Ausland geborene und ins Land ihrer Vorfahren zurückkehrende Nachkommen von Staatsangehörigen. Verordnung 862/2007, Art. 3.1 (d) fordert die Mitgliedstaaten auf, Daten zu „Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats haben und die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats während des Berichtsjahrs erworben haben und die zuvor Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats bzw. staatenlos waren, untergliedert nach Alter und Geschlecht sowie nach der früheren Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen bzw. danach, ob die Person zuvor staatenlos war“ zu übermitteln.

2.
Für die Berechnung des EU28-Aggregats für den Zeitraum 2010 - 2012 wurden Daten für Rumänien für das Jahr 2009 verwendet.

3.
Die Einbürgerungsrate ist das Verhältnis zwischen der Zahl der Personen, die während eines Kalenderjahrs die Staatsbürgerschaft eines Landes erwarben, und der Zahl der zu Jahresbeginn in demselben Land ansässigen Ausländer. Die Einbürgerungsrate sollte mit Vorsicht verwendet werden, da der Zähler alle Erwerbsmodalitäten beinhaltet und nicht nur die Einbürgerung berechtigter ansässiger Ausländer und der Nenner alle Ausländer einschließt und nicht nur die betroffene Bevölkerung d.h. diejenigen Ausländer, die Anspruch auf Einbürgerung haben.

4.
Das Medianalter teilt die Bevölkerung nach dem Alter in zwei gleichgroße Gruppen; d.h. die eine Hälfte ist jünger als das Medianalter und die andere Hälfte ist älter.

5.
Siehe „Statistics Explained“ Artikel auf der Eurostat Webseite (nur in englischer Sprache verfügbar): http://epp.eurostat.ec.europa.eu/statistics_explained/index.php/Acquisition_of_citizenship_statistics

6.
Anerkannte Nichtbürger sind Personen, die weder Staatsangehörige des meldenden noch eines anderen Landes sind und die Verbindungen zum meldenden Land aufgebaut haben, die einige, aber nicht alle mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten umfassen. Eine Vielzahl dieser Personen waren Bürger der ehemaligen Sowjetunion.

Weitere Auskünfte:
Silvia Andueza-Robustillo
Tel: +352-4301-33 443
silvia.andueza-robustillo@ec.europa.eu

Aussender:
Romina Brondino
EUROSTAT
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Tel: (+352) 4301 33408
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