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Freitag, 12. Mai 2017

Für Alleinerziehende und Kinder

Unterhaltsvorschusses bringt deutliche Verbesserungen
Redaktion: Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Am 9. und 10. Mai 2017 fand in Schwerin die Bund-Länder-Tagung zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes statt. Durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sollen Alleinerziehende und ihre Kinder besser unterstützt werden.


Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV war Gastgeber und Organisator der Konferenz. Die Tagung wollen Bund, Länder und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nutzen, um weitere Schritte zur Ausgestaltung und Finanzierung der Reform vorzubereiten. Zudem soll auch die Praxis die Umsetzung erleichtert werden. In fast allen Bundesländern sind die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz betraut.

Kinder, für die ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, erhalten den Unterhaltsvorschuss bisher nur bis zum 12. Lebensjahr und maximal für sechs Jahre. Drese: „Diese Begrenzung entfällt nun. Den Unterhaltsvorschuss soll es künftig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geben und die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Das ist eine deutliche Verbesserung der Situation von alleinerziehenden Müttern und Vätern. Und damit bekämpfen wir ganz gezielt Kinderarmut“, so Drese.

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