Ambulante Betreuung schwerstkranker Menschen
Redaktion: Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Redaktion: Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
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Pressemitteilung
Hamburg/gc. Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurde 2007 in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen.
Damit
 wurden die bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der 
häuslichen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen 
geschaffen. 
Doch welche Rolle spielt die SAPV in der Versorgung 
sterbender Menschen in Hamburg? In einem Erfahrungsaustausch haben 
Akteure der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Initiative der 
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) über die ambulante 
palliative Versorgung in Hamburg diskutiert und eine positive 
Zwischenbilanz gezogen.
„In Hamburg ist es als einem der ersten 
Bundesländer gelungen, allen Bürgern die Spezialisierte Ambulante 
Palliativversorgung flächendeckend anzubieten“, so Gesundheitssenatorin 
Cornelia Prüfer-Storcks. „Ich freue mich sehr, dass so dem Wunsch vieler
 Menschen entsprochen werden kann, die letzten Tage und Wochen ihres 
Lebens in ihrer gewohnten Umgebung zu verbringen.“
Dank der 
Betreuung durch Palliativ Care Teams sowie durch die ambulanten 
Hospizdienste mit ihren ehrenamtlichen Helfern wird die palliative 
Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit 
sichergestellt.
Seit 2007 haben Versicherte, die an einer nicht 
heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden, die das Leben auf Monate 
begrenzt, und die außerdem eine aufwändige, ambulante oder stationäre 
medizinische Versorgung benötigen, Anspruch auf eine SAPV. Bei Kindern 
wird zudem bei einer länger prognostizierten Lebenserwartung auch 
Krisenintervention geleistet. Die SAPV ergänzt damit das 
Versorgungsangebot von Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten und 
soll besonders die Belange schwerkranker Kinder und ihrer Familien 
berücksichtigen.
Nach dem Bericht des Gemeinsamen 
Bundesausschusses an das Bundesministerium für Gesundheit über die 
Umsetzung der SAPV-Richtlinie wurden in Hamburg in drei Quartalen 2009 
insgesamt 232 Erstverordnungen und 76 Folgeverordnungen für die SAPV 
ausgestellt. In 2010 waren es in den ersten drei Quartalen bereits über 
305 Erstverordnungen und 179 Folgeverordnungen.
In Hamburg wurden
 die Palliativ Care Teams auf bestehenden Strukturen aufgebaut. 
Insgesamt sollen acht Teams in Hamburg zugelassen werden. Hierzu wurde 
frühzeitig ein Mustervertrag über die Erbringung der SAPV mit den 
Krankenkassen erarbeitet und Anfang 2010 wurden die ersten Verträge zur 
SAPV geschlossen. 
Derzeit verfügen fünf Teams über einen Vertrag
 mit den Krankenkassen. Die drei übrigen Teams haben ihre Arbeit 
ebenfalls aufgenommen, im Gegensatz zu den genannten Verträgen erfolgt 
hier die Finanzierung über eine Kostenerstattung. Zu diesen drei Teams 
zählt auch ein pädiatrisch ausgerichtetes Team für die Versorgung von 
Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
Weitere Informationen 
zu diesem vielfältigen Versorgungsangebot können dem Hamburger 
Hospizführer entnommen werden. Dieser ist kostenlos in allen 
Kundenzentren der Bezirks- und Ortsämter sowie in den Pflegestützpunkten
 erhältlich und steht auch als Download unter www.hamburg.de/hospizarbeit-sterbebegleitung zur Verfügung.
Aussender:
Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg
Rico Schmidt
Tel.: 040-428 37 23 32
pressestelle@bgv.hamburg.de
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