Suchen

Dienstag, 10. April 2012

Wider die Bequemlichkeit

von Heiko Wruck
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Nachnutzungen jeglicher Art nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Autors oder Seitenbetreibers.
Glosse
Jetzt ist es raus. Führerscheininhaber müssen zwingend ab dem nächsten Jahr ihre Fahrerlaubnisse periodisch verlängern lassen. Erstmals ist eine Überprüfung der medizinischen, theoretischen und praktischen Fahrtüchtigkeit nach 10 Jahren des Führerscheinbesitzes vorgeschrieben.

Danach soll bis zu einem Alter von 50 Jahren alle 5 Jahre eine Überprüfung erfolgen – übrigens für alle im Führerschein vermerkten Fahrzeugklassen. Das bedeutet, wer Moped, Motorrad, Pkw, Lkw, Bus und weitere Sonderfahrzeuge führen darf, muss sich für jedes einzelne Fahrzeug einer gesonderten Überprüfung seiner Fähigkeiten unterziehen. Hat der Führerscheininhaber ein Alter von 70 Jahren erreicht, ist die Überprüfung alle 2 Jahre vorgeschrieben.

Ab dem 80. Lebensjahr muss der Probant jedes Jahr zur Überprüfung. Ab dem 90. Jebensjahr wird die Fahrerlaubnis zwangsweise entzogen. Doch kein Gesetz ohne Ausnahme. Ab dem 90. Geburtstag können Führerscheininhaber sich weitere Jahre erkaufen. 300 Euro soll das erste Jahr und dann in 50-ger Schritten jedes weitere Jahr kosten. Im Gegenzug dafür werden ältere Verkehrssünder nicht mehr im Flensburger Verkehrsregister erfasst. Der bürokratische Aufwand für die Restlebenszeit wäre zu groß.

Kontakt:
Heiko@Wruck.org
_______________________________________________________