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Dienstag, 24. Juli 2012

Betriebsplan eingereicht

Aufsuchung von Erdöl mittels Seismik beantragt
Redaktion: Ministerium für Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
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Pressemitteilung
Schwerin/gc. Die Firma Central European Petroleum (CEP) hat Unterlagen für die Eröffnung eines Betriebsplanverfahrens für eine 2D-Seismik-Erkundung beim Bergamt Stralsund eingereicht. Der Plan betrifft zwei Erlaubnisfelder zwischen Barth und Stralsund. Das Bergamt Stralsund ist damit nach dem Bundesberggesetz verpflichtet zu prüfen, ob eine Zulassung für die beantragte Erkundung von Erdöl-/Erdgasvorkommen erteilt werden kann.

In einem ersten Verfahrensschritt müssen nun die Träger öffentlicher Belange an dem Verwaltungsverfahren beteiligt werden. Erst nach Eingang deren Stellungnahmen kann das Bergamt Stralsund entscheiden, ob, und wenn ja, in welchem Umfang die beantragten Arbeiten zulässig sind.

Insbesondere sind naturschutzfachliche Belange zu prüfen und zu bewerten. Die dazu erforderlichen Untersuchungen hat CEP durch die anerkannte Umweltplan GmbH aus Stralsund durchführen und begutachten lassen. Die Ergebnisse sind dem Betriebsplan angehängt.

Geplant ist demnach, in dem Aufsuchungsfeld ab Ende Juli mehrere Linien Messkabel und Geophonketten mit einer gesamten Messlinienlänge von ca. 65 Kilometern auszulegen. Je nach Gelände kommen Vibratorfahrzeuge zum Einsatz oder es werden kleine Sprengungen in Bohrlöchern vorgenommen, um Schwingungen an der Erdoberfläche anzuregen. Diese verbreiten sich in der Tiefe und werden von Gesteinsschichten reflektiert. Die reflektierten Schwingungen werden mittels der Geophone an der Erdoberfläche gemessen und über die Messkabel an einen Messwagen weitergeleitet.

Aus den gewonnenen Geodaten erhalten Geologen ein dreidimensionales Bild des Untergrundes, mit dessen Hilfe sie bestimmen können, wo sich mögliche Erdölvorkommen befinden.

Die Messungen sollen drei Wochen dauern. Energieminister Volker Schlotmann betonte, dass mit der Einreichung des Betriebsplans automatisch noch keine Zulassung ausgesprochen werden kann. „Das Bergamt ist aber vom Bundesberggesetz dazu verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, wenn die Firma einen den Bestimmungen entsprechenden Antrag einreicht. Ob, und in welchem Umfang es zu Messungen kommt, ist ebenfalls nach dem Bundesberggesetz, in Abwägung der von den Trägern öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen zu prüfen“, so der Minister.

Schlotmann betonte, dass eine mögliche Zulassung für seismische Erkundungen noch keine Erlaubnis für die spätere Förderung von Erdöl darstellt. „Sollte die Firma CEP Erdöl finden und abbauen wollen, bedürfe es hierfür weiterer Genehmigungsverfahren“, so Schlotmann abschließend.

Aussender:
Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Landesentwicklung
Mecklenburg-Vorpommern
Pressesprecher
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19053 Schwerin
Pressesprecher
Steffen Wehner
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