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Donnerstag, 2. August 2012

Mehr Schutz für Sparer

Vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung
Redaktion: Hamburger Behörde für Verbraucherschutz
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Pressemitteilung
Hamburg/gc. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil zur Unwirksamkeit bestimmter Klauseln von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen zum Rückkaufwert bei vorzeitiger Kündigung eine wichtige Entscheidung zugunsten der Sparer getroffen.

Verbraucherverbände und Behörden kritisieren bereits seit einiger Zeit die hohen Verluste, die Versicherungsnehmern bei vorzeitiger Kündigung ihrer Lebensversicherungen entstehen. Das Ärgernis ist groß, denn eine Vielzahl der abgeschlossenen Verträge wird vorzeitig gekündigt.

Der Bundesgerichtshof hat aktuell nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg im Verfahren gegen eine Versicherung entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung unwirksam sind. Allerdings verwenden verschiedene Versicherungen ähnliche Klauseln, weshalb das Urteil als Grundsatzurteil Wirkung entfalten könnte.

Versicherte haben nach dem Richterspruch Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund 12 Milliarden Euro.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nach dem aktuellen Urteil genau prüfen, ob sie im Falle vorzeitiger Vertragskündigung Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer geltend machen können“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

„Aber vor allem müssen die Sparer in jedem Fall vor dem Abschluss einer privaten Altersvorsorge durch ausreichende Informationen in der Lage sein, ihre Verluste bei einer vorzeitigen Kündigung klar zu erkennen. Die Versicherungswirtschaft hat nun die Chance, das Image der Lebensversicherung durch eine schnelle Reaktion zu verbessern. Auch die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) wird sich im September auf meinen Vorschlag hin mit dem Thema befassen.“

Bereits während eines Expertengesprächs, zu dem Hamburg als VSMK-Vorsitzland im März 2012 eingeladen hatte, wurde deutlich, dass mangelhafte Verbraucherinformation vor dem Vertragsabschluss eine Hauptursache für vorzeitige Beendigung von diesen Anlageprodukten und daraus resultierende finanzielle Verluste ist. Während einzelne Verbraucherverbände deshalb seit Längerem grundsätzlich von Lebensversicherungen abraten, sieht die Versicherungsbranche im Abschluss von privaten Lebens- und Rentenversicherungen weiterhin eine geeignete Möglichkeit für eine sichere langfristige zusätzliche Altersvorsorge.

Zum Thema Private Renten- und kapitalbildende Lebensversicherungen hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch einen Leitfaden „Programmierter Verlust oder sinnvolle Altersvorsorge?“ herausgegeben. Dieser steht unter www.hamburg.de/kundenschutz online zur Verfügung.

Aussender:
Pressestelle
Hamburger Behörde für Gesundheit
und Verbraucherschutz
Rico Schmidt
Tel.: 040-428 37 2332
pressestelle@bgv.hamburg.de
www.hamburg.de/bgv
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