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Dienstag, 25. September 2012

Kein Geld nach Rotlicht-Verstoß

Kündigung selbst herbeigeführt
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
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Pressemitteilung
Nürnberg/gc. Überfährt ein Berufskraftfahrer eine Ampel bei Rot und verliert wegen des anschließenden Entzugs der Fahrerlaubnis seinen Job, kann das auch zur zumindest vorübergehenden Sperrung des beantragten Arbeitslosengeldes führen. Darauf hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg hingewiesen (Az.  L 3 AL 5066/11).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, begründet ein arbeitsvertragswidriges Verhalten nach Auffassung der Stuttgarter Richter nicht nur die Kündigung durch den Arbeitgeber, sondern auch eine Sperrzeit der Leistungen von der Arbeitsagentur. Dazu gehört jeglicher Verstoß gegen geschriebene oder ungeschriebene Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag.

„Das ist der Fall, wenn das Unternehmen den Berufskraftfahrer nicht mehr beschäftigen kann, da er durch das von ihm leichtsinnig verschuldete Verkehrsdelikt den für den Job notwendigen Führerschein verloren hat“, erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold. Zumal von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist, weil der Mann wusste, dass es in dem Unternehmen auf Grund mangelnder Beschäftigungsalternativen keine andere Arbeit für ihn gibt.

Aussender:
Deutsche Anwaltshotline AG
Pressereferat
Am Plärrer 7
90443 Nürnberg
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