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Dienstag, 25. September 2012

Vorsicht, Falle!

Mit dem Auto ins Ausland
Redaktion: SPP Schiementz & Partner Presseagentur GbR
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Bericht
Schwerin/gc. Den Koffer für die Familie packen, Haustiere versorgen, den Nachbarn Bescheid geben und das Auto für die lange Reise beladen: Jeder kennt den Stress kurz vor einem Urlaub. Trotz einer oft perfekten Planung vergessen viele aber im Vorfeld ein wichtiges Detail. In einigen Urlaubsländern gibt es verkehrsspezifische Besonderheiten, die sich deutlich von deutschen Verkehrsregeln unterscheiden.


Wer in mit dem Wagen nach Frankreich in den Urlaub fährt, muss einen Einmal-Alkoholtester bei sich haben. Denn seit dem 1. Juli 2012 ist dieser für alle Autos auf Frankreichs Straßen Pflicht. „Wer ohne Tester unterwegs ist, zahlt ein Bußgeld“, erklärt Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt. Auch wer vor Ort ein Auto anmietet, sollte sicherheitshalber noch einmal beim Anbieter nachfragen, ob der Wagen mit einem Alkoholtester ausgestattet ist. Andere Länder, andere Sitten.

Doch nicht nur in Frankreich gibt es Neuerungen, auf die Touristen achten sollten. Pünktlich zur Hauptferiensaison wurden in einigen Ländern viele Bußgelder erhöht. In den Niederlanden kostet unnötiges Hupen nun satte 350 Euro. In Dänemark und Polen muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. In Italien dürfen keine mit Kraftstoff befüllten Reservekanister mitgenommen werden; auch ist das Parken an gelb-schwarz markierten Bordsteinen verboten. In Rumänien und der Slowakei muss jeder Unfall unbedingt von der Polizei aufgenommen und der ausgestellte Unfallbericht bei der Ausreise vorgezeigt werden. In Spanien ist ein Abschleppen durch Privatfahrzeuge verboten – sonst droht ein Bußgeld von bis zu 600 Euro.

Angesichts der hohen Strafen für Verkehrsdelikte im Ausland ist die Bagatellgrenze von 70 Euro schnell überschritten. Daher rät der Versicherungsexperte der DA Direkt allen Urlaubern zu einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Diese hilft bei unklaren Haftungsfragen und schützt den Versicherten, wenn beispielsweise im Ausland verhängte Geldbußen zu Hause von deutschen Behörden vollstreckt werden. Weitere Informationen zu Bußgeldern in Europa finden Sie unter: www.da-direkt.de/eu-bussgelder.

Bildunterschrift
Andere Länder, andere Sitten. Bild: DA Direkt/akz-o

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