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Montag, 22. Oktober 2012

Die Kopfsteuer

von Heiko Wruck
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Glosse
Als Heinrich VIII. von England seine zweite Frau hat köpfen lassen, riet ihm sein Steuerberater, die Sache mit dem Ehegattensplitting noch einmal zu überdenken.


Heute ist die Tradition öffentlicher Enthauptungen längst passé, aber das Ehegattensplitting haben wir immer noch. Dabei ist das höchst ungerecht. Denn es gibt ja mittlerweile viele Formen des eheähnlichen Zusammenlebens. Die werden jedoch nicht besteuert wie Eheleute. Und geköpft wird in der Regel auch niemand mehr.

Um Gerechtigkeit ging es schon dem englischen König nicht. So wie es heute schließlich auch nicht um Steuergerechtigkeit geht. In beiden Fällen zählt allein der Nutzwert der Maßnahme.  Old Henry wollte immer mal ‘ne neue Dame bürsten in der Hoffnung, einen Thronfolger zu kriegen und mit der Heirat das Reich zu sichern.

Thronfolger werden heute nicht mehr gezeugt, sondern gewählt. Damit das auch in Demokratien reibungslos klappt, braucht man Steuern, die im Gegensatz zu Gebühren, ohne konkretes Leistungsversprechen erhoben werden.

Und da sind wir wieder beim alten Engländer. Dessen Ehegattensplitting hatte den Nachteil, dass ihm die Gattinnen abhanden kamen. Deswegen wird heute niemand mehr enthauptet, der nicht noch Steuern zahlen kann. Heiko Wruck

Kontakt:
Heiko@Wruck.org
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