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Mittwoch, 10. Oktober 2012

Für Präventionsprojekte

Jetzt Fördermittel beantragen
Redaktion: Landkreis Ludwigslust-Parchim
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden. 
Pressemitteilung
Parchim/gc. Kommunale Präventionsräte sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die in Mecklenburg-Vorpommern im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind, können für die Durchführung von Präventionsprojekten auch für 2013 beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Fördermittel beantragen.


Beantragung und Vergabe der Fördermittel regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums „Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung“ vom 5. Juli 2010 (AmtsBl. M-V S. 382). Detaillierte Informationen über die Fördermodalitäten sowie das Antragsformular finden Sie in der Publikation „EUROs für die Prävention“ unter www.kriminalpraevention-mv.de. Frist für die Einreichung beim Landesrat ist der 31. Oktober 2012.

Da für die Beantragung des Projektes beim Landesrat das Votum des Kriminalitätspräventionsrates des Landkreises notwendig ist, bittet die Koordinatorin alle Antragsteller um Einreichung ihrer Projektskizze bis zum 21. Oktober 2012 als Kopie per Post an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Kriminalitätspräventionsrat, Frau Radelow, Putlitzer Straße 25, oder per E-Mail an radelow@ludwigslust.de. Der Kriminalitätspräventionsrat wird in seiner Sitzung am 24. Oktober 2012 die Projektanträge beraten und votieren.

Aussender:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Büro des Landrates
Pressereferentin
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Tel.: +49 3871-722 212
Fax: + 49 3874-624391005
wiese@ludwigslust.de
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