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Donnerstag, 21. Februar 2013

Mehr Flüchtlinge

Steigende Zahlen in Hamburg
Redaktion: Hamburger Behörde für Inneres
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Pressemitteilung
Hamburg/gc. Im Jahr 2012 ist die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des verstärkten  Zulaufs von Flüchtlingen bundesweit von 45.741 auf 64.539 sprunghaft angestiegen. Da Asylbewerber nach einem Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden, erhöhte sich auch der auf Hamburg entfallene Anteil. 

Dies hatte zur Folge, dass auch in Hamburg kurzfristig zusätzliche Plätze für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden mussten. Dazu Hamburgs Innensenator Michael Neumann: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohner-Zentralamts haben hervorragend auf den in dieser Höhe unerwarteten Zustrom reagiert, die Stadt hat zügig die Erstaufnahmekapazitäten aufgestockt und für eine menschenwürdige Unterbringung gesorgt.“

Von den 5.022 Personen, die im Jahr 2012 in Hamburg Asyl beantragt haben, wurden 2.931 Personen anderen Bundesländern zugewiesen, 2.091 Personen verblieben in Hamburg (im Jahr 2011 waren es 1.546 Personen). Im Rahmen der Erstaufnahme hat insbesondere auch die Zahl der Personen zugenommen, die öffentlich untergebracht werden mussten, nämlich von 931 im Jahr 2011 auf 1.559 im Jahr 2012. Während im ersten Halbjahr 2012 noch 503 Asylsuchende untergebracht werden mussten, hat sich die Zahl im zweiten Halbjahr auf 1056 mehr als verdoppelt.

Im Jahr 2012 hat es einen deutlichen Anstieg der Flüchtlinge aus den Balkanstaaten gegeben, von den 1.133 Asylsuchenden sind 675 Hamburg zugewiesen worden, im Jahr 2011 war das Verhältnis 400 zu 231 Personen. Zum Stand 31. Dezember 2012 befanden sich insgesamt 1.963 Personen (Quelle: Ausländerzentralregister) in einem laufenden Asylverfahren, ein Jahr zuvor waren es 1.293 Personen.

Ist das Asylverfahren durch ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vollziehbar abgeschlossen und gerichtlich bestätigt worden, sind die Betroffenen zur Ausreise verpflichtet. Kann die Ausländerbehörde diese Verpflichtung nicht durchsetzen, weil z.B. die notwendigen Heimreisedokumente fehlen, wird der Aufenthalt bis zur Beseitigung des Hindernisses geduldet. Am 31. Dezember 2012 waren 4.323 Personen als Inhaber einer Duldung erfasst, Ende 2011 waren es 4.069. Aufgrund der gestiegenen Asylbewerberzahlen nahm auch die Zahl der Duldungsinhaber aus den vorgenannten Gründen zu.

Bleiberecht
Mit dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetz wurden die rechtlichen Möglichkeiten erweitert, ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zu gewähren. Im Jahre 2012 sind 1.194 positive Entscheidungen aufgrund humanitärer Erwägungen, die auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen, getroffen worden. Dazu zählen auch 27 Personen, für die die Härtefallkommission ein positives Votum abgeben hat; damit ist die Innenbehörde allen Ersuchen der Härtefallkommission gefolgt. 2011 waren insgesamt 718 positive Entscheidungen getroffen worden. Der Anstieg ergibt sich u.a. aus der zunehmenden Zahl von Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das insbesondere bei afghanischen und syrischen Staatsangehörigen einen Abschiebungsschutz feststellt. Innensenator Michael Neumann: „Es ist wichtig, gerade jungen Menschen eine Perspektive zu geben, selbst wenn die Eltern in der Vergangenheit gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Der Senat hat dazu bereits im vergangenen Jahr eine Bundesrats-Initiative gestartet, die wir konsequent weiterverfolgen werden.“

Rückführungen
Im Jahr 2012 wurden 513 Personen zurückgeführt, 2011 waren es 445 Personen. Die Zahl der überwachten Ausreisen ist von 161 im Jahr 2011 auf 254 im Jahr 2012 gestiegen. Die aus Haft erfolgten Rückführungen sind dagegen auf 160 Personen zurückgegangen, im Vorjahr waren es noch 221. Mit der überwachten Ausreise wurde zunehmend das mildere Mittel gegenüber der Abschiebungshaft gewählt.   Die Zahl der Überstellungen in Drittländer ist von 78 auf 55 Personen zurückgegangen. Innensenator Michael Neumann: „Rückführungen sind notwendig, um Recht und Gesetz durchzusetzen. Eine Zuwanderung kann es nur unter den vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen geben.“

Signifikante Änderungen bei den Hauptherkunftsländern der zurückgeführten oder in Drittländer überstellten Personen hat es im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr nicht gegeben.

Weitere Auskünfte:
Behörde für Inneres und Sport, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frank Reschreiter
Tel.: 040-42839 2673
pressestelle@bis.hamburg.de

sowie

Hamburger Behörde für Inneres und Sport
Einwohner-Zentralamt
Norbert Smekal
Tel.: 040-42839 2403
pressestelle@eza.hamburg.de
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