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Donnerstag, 27. November 2014

Der Untergang des Abendlandes

von Heiko Wruck
GLOSSE
„Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen“, meinte noch 1966 der Bundesgerichtshof. Da war die Welt noch in Ordnung.

Frauenquote? Pah, daran dachte damals kein Schwanz! Tatsache ist, die parfürmierten und  eierlosen Männchen mit ihren Fönfrisuren haben verloren. Die Frauenquote steht! Mein Gott, es droht der Untergang des Abendlandes!

Okay, es sind bis jetzt nur 30 Prozent an Chefsesseln, die in den Teppichetagen mit Frauen besetzt sein müssen, und die Quote kommt erst 2016.  Aber wenn die Weiber in der Chefetage nicht putzen wollen, haben die dann auch Stimmrechte und Befugnisgewalten?

Das Amtsgericht Brühl beschnitt noch in 2000 in einem Fall wegen Verweigerung des ehelichen Beischlafs gemäß § 1579 Nr. 7 BGB den Unterhalt. Was passiert noch, wenn den Frauen weitere Freiheiten gegeben werden? Reicht es nicht, dass Männer den Müll raus bringen, beim Sex nicht furzen und sie heute sogar schon abwaschen?

Kontakt:
heiko.wruck@t-online.de
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