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Samstag, 6. Dezember 2014

Schienenverkehr auf der Südbahn

Keine Rechtssicherheit für Notvergabe 
Redaktion: Landkreis Ludwigslust-Parchim
PRESSEMITTEILUNG
Parchim/gc. Eine Notvergabe für einen Schienenpersonenverkehr auf der Südbahn durch den Landkreis Lust-Parchim kann zurzeit nicht erfolgen. Darauf weist Landrat Rolf Christiansen in Bezug auf anders lautende Medienberichte hin. „Der Landkreis ist kein Aufgabenträger für den Schienenpersonenverkehr. Diese Aufgabe liegt nach den gesetzlichen Regelungen beim Land“, sagt Landrat Christiansen.

Eine vertragliche Aufgabenübertragung auf den Landkreis wäre zwar grundsätzlich möglich. „Allerdings ist nicht absehbar, wann ein solcher Vertrag ausgehandelt sein wird. Denn das Land stelle Bedingungen. So gehe das Land davon aus, dass eine erneute Notvergabe ohne ordentliches Ausschreibungsverfahren durch Land oder Landkreis vergaberechtlich unzulässig sei, sagt Landrat Christiansen. Diese Möglichkeit sei bereits in der Vergangenheit ausgeschöpft worden. Das Land könne aus haushaltsrechtlichen Gründen aber Finanzmittel nur für rechtmäßig ausgeschriebene Leistungen zur Verfügung stellen. Damit hänge, so Christiansen, alles an einer Rechtsfrage. Solange diese aber nicht geklärt sei, sei auch eine vertragliche Übertragung der Aufgabe vom Land auf den Landkreise nicht zu erreichen.

Rechtsfragen ließen  sich aber nicht mit Emotionen lösen, unterstreicht Landrat Christiansen. Deshalb beschäftigen sich die Juristen in der Kreisverwaltung ebenfalls intensiv mit diesem Thema. „Die doch erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Notvergabe konnten bisher nicht ausgeräumt werden. Hier ist  Rechtssicherheit auch deshalb unverzichtbar“, so der Landrat, „da Dritte bereits für den Fall einer rechtswidrigen Notvergabe Widerspruch und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen angezeigt hätten.“ Außerdem könne eine europarechtlich unzulässige Vergabe von Dienstleistungen auch Sanktionen der EU nach sich ziehen. „Wir müssen hier auf der rechtlich sicheren Seite sein, um finanziellen Schaden vom Landkreis und damit von den Kommunen abzuwenden.“

Aussender:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Büro des Landrates
Andreas Bonin
Pressesprecher
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19370 Parchim
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