Suchen

Montag, 9. Februar 2015

Votum für sieben Jahre

Am 26. April 2015 wählen die Lübzer
von Heiko Wruck
GESPRÄCH
Lübz/gc. Am 26. April findet 2015 in Lübz die Wahl des Bürgermeisters statt. Gerd Holger Golisz, Wahlleiter im Amt Eldenburg Lübz im Gespräch zum Stand der Vorbereitungen.


Welche Aufgabe haben Sie als Wahlleiter?
Der Wahlleiter trägt die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Gebiet der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz und damit auch für die anstehende Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters.

Für wie viele Jahre wird gewählt?
In der Hauptsatzung der Stadt Lübz  ist die Wahlzeit auf sieben Jahre festgelegt. Aus diesem Grund findet die nächste Wahl am 26. April statt. Sofern eine Stichwahl erforderlich wird, wurde hierfür bereits vorsorglich der 10. Mai 2015 festgelegt. Die Ausschreibung der Stelle sowie die einzuhaltenden Fristen und Formalien wurden bereits auf der Hompage des Amtes sowie im Amtlichen Bekanntmachungsblatt »Turmblick« veröffentlicht.

Bis wann können Wahlkanditaten aufgestellt werden?
Letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 12. Februar2015. Bis 18 Uhr müssen alle Unterlagen vollständig beim Wahlleiter eingereicht sein. Die Bewerber müssen den Nachweis darüber erbringen, dass sie die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für dieses Amt erfüllen. Zum Beispiel müssen sie das 18., dürfen aber noch nicht das 60. Lebensjahr, bei einer Wiederwahl das 64. Lebensjahr,  vollendet haben. Es muss unter anderem außerdem ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Und die Kanditaten müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Die Bewerber werden unsererseits beraten, damit sie die notwendigen Unterlagen form- und fristgerecht einreichen können. Es ist ein umfangreiches Procedere. Abschließend prüft und entscheidet der Wahlausschuss am 17. Februar 2015 über die Zulassung der Wahlbewerber.

Wie ist der Stand der Wahlvorbereitungen?
Bei den Wahlvorbereitungen haben wir einen guten Stand, voraussichtlich werden die Wahlbenachrichtigungskarten Anfang April zugestellt. Die Lübzer wählen wieder an den bewährten Standorten. Diese sind wohnortnah und gut erreichbar. Alle spezifischen Einzelheiten sind auf der Wahlbenachrichtigungskarte ausgewiesen. Durch die Fusion mit der Stadt Lübz nehmen erstmalig die Einwohner der ehemaligen Gemeinden Broock und Lutheran an dieser Wahl teil. Für diejenigen, die am 26. April 2015 nicht persönlich wählen können, empfehle ich die Stimmabgabe vorher im Wege der Briefwahl. Die Zahl der Briefwähler hat in den letzten Jahren stark zugenommen und klappt völlig problemlos. Besonders hinweisen möchte ich auf eine wichtige Neuerung. Erstmalig wurde die Wahlzeit von 9 bis 17 Uhr verkürzt. Früher war es 8 bis 18 Uhr. Die Wähler sollten darauf achten, dass die Wahllokale nur in der verkürzten Zeit für die Stimmabgabe geöffnet sind. Wer nach 17 Uhr kommt kann leider nicht mehr wählen. Danach findet die öffentliche Auszählung und Auswertung durch die Wahlvorstände statt.

Ist bekannt, wer kandidiert und wie viele Wahlberechtigte es gibt?
Die Kandidaten werden bekanntgegeben, wenn der Wahlausschuss am 17. Februar 2015 seine Entscheidungen getroffen hat. Von den aktuell 6.303 Lübzer Einwohnern, einschließlich der neuen Ortsteile Broock, Hof Gischow, Lutheran und Wessentin, sind  5.843 Einwohner wahlberechtigt. Abschließend möchte ich alle Wahlberechtigten aufrufen und ermuntern, gehen Sie zur Wahl, nutzen Sie Ihr Wahlrecht, bringen Sie sich ein.

Bildunterschrift:
Gerd Holger Golisz, Amtsleiter im Amt Zentrale Dienste und Wahlleiter im Amt Eldenburg Lübz. Foto: Heiko Wruck

Kontakt:
heiko.wruck@t-online.de
__________________________________________________________________