Endgültiges Ergebnis des Volksentscheids
Redaktion: Landeswahlleiterin Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Mecklenburg-Vorpommerns Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes informiert nach der Sitzung des Landeswahlausschusses m 16. September 2015 über das endgültige Ergebnis des Volksentscheids über den Gesetzentwurf zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen am 6. September 2015.
Von 1.334.220 stimmberechtigten Personen gaben 316.554 Bürger ihre Stimme ab. Das entspricht einer Abstimmungsbeteiligung von 23,7 Prozent. 868 Stimmen (0,3 Prozent) waren ungültig. Gültig waren 315.686 Stimmen. Die Frage „Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu?“ beantworteten 262.672 Abstimmende (83,2 Prozent) mit „Ja“. Die Antwort „Nein“ vereinigte 53.014 gültige Stimmen (16,8 Prozent) auf sich.
Zwar haben 83,2 Prozent der Abstimmenden mit „Ja“ gestimmt, aber diese Mehrheit entspricht nicht zugleich mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Personen (444.740). Der Gesetzentwurf zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen ist damit nicht durch Volksentscheid angenommen (Artikel 60 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, § 22 Absatz 2 des Volksabstimmungsgesetzes).
Stimmberechtigte 1.334.220
davon ein Drittel 444.740
Abstimmende 316.554
Ungültige Stimmen 868
Gültige Stimmen 315.686
Von den gültigen
Stimmen entfallen
auf
„Ja“ 262.672
„Nein“ 53.014
Aussender:
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