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Freitag, 23. Oktober 2015

Das wird umgesetzt

Flüchtlingspaket in Mecklenburg-Vorpommern
Redaktion: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2015 über die Umsetzung des in der vergangenen Woche vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Flüchtlingspakets in Mecklenburg-Vorpommern beraten.


„Es bleibt ein Gebot der Menschlichkeit, Flüchtlingen, die in ihrer Heimat Krieg und Verfolgung, Gewalt und Terror ausgesetzt sind, Schutz zu geben. Wir freuen uns darüber, dass ein großer Teil der Bevölkerung das ebenso sieht und dass so viele in diesen Tagen und Wochen ehrenamtlich bei der Aufnahme der Flüchtlinge mithelfen. Allerdings müssen wir auch ganz offen sagen, dass die Aufnahme einer so großen Zahl an Flüchtlingen in so kurzer Zeit das Land und die Kommunen bis an die Grenzen der Belastbarkeit führt. Und wir wissen, dass sich viele Menschen in unserem Land wegen der ungebremsten Zuwanderung von Flüchtlingen große Sorgen machen. Wir müssen in dieser schwierigen Situation die Aufnahme der Flüchtlinge gemeinsam mit den Kommunen so gut wie möglich organisieren“, sagte der Ministerpräsident anschließend auf der Landespressekonferenz.

„Mit den Beschlüssen des Bundes sind jetzt wesentliche Entscheidungen getroffen worden, die es uns ermöglichen, die Bereiche Erstaufnahme und Rückführung insbesondere in sichere Herkunftsländer neu zu strukturieren“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Wir werden mehr Kapazitäten zur Erstaufnahme in Landeshoheit schaffen, um schrittweise gerade die kleineren Notunterkünfte auflösen und in den Erstaufnahmeeinrichtungen wieder ein vollständiges beschleunigtes Verwaltungsverfahren durchführen zu können, von der Erstregistrierung über die gesundheitliche Untersuchung bis hin zur Asylantragstellung. Mit der neuen Aufnahmestrecke in Stern Buchholz, die gestern ihre Arbeit aufgenommen hat, ist ein guter Anfang gemacht worden. Menschen ohne Bleiberechtsperspektive werden nach Ablehnung ihres Asylantrages durch das BAMF bis zur Vollziehbarkeit ihrer Ausreisepflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Landesgemeinschaftsunterkunft bleiben. Sie werden in der Regel nicht an die Kommunen weitergeleitet, sondern das Land organisiert die Rückführung dieses Personenkreises in die Herkunftsländer.“

„Wir unterstützen die Kommunen bei der Integration, wo es nur geht“, sagte Sozialministerin Birgit Hesse. „Integration muss vor Ort stattfinden, sie kann nicht von oben vorgeschrieben werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben bereits mindestens einen Integrationslotsen eingesetzt, der es den Flüchtlingen erleichtern soll, sich zurechtzufinden. Ebenso werden wir eine Analyse der zum 1. November 2015 belegten Plätze in Krippen, Kindertageseinrichtungen und Horten vornehmen, um die Kosten der höheren Inanspruchnahme zeitnah ausgleichen zu können. Bereits seit Anfang September hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit vielen Kliniken, niedergelassenen Ärzten und dem öffentlichen Gesundheitsdienst die medizinische Versorgung für die Flüchtlinge organisiert. Mein Dank geht an alle, die sich daran beteiligt haben“, so Hesse.

Die Sozialministerin kündigte gleichzeitig an, dass Mecklenburg-Vorpommern die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen wird. „Das vereinfacht den Zugang zu medizinischen Leistungen und entlastet die Leistungserbringer wie Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte. Ebenso wird durch die Einrichtung von Integrationsbüros die Vermittlung von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt erleichtert.“ 

Bei allen Maßnahmen müsse es Ziel sein, gute Lösungen für Flüchtlinge und die einheimische Bevölkerung zu finden. „Die Unterstützung für die Einen darf nicht zulasten der Anderen gehen“, sagte der Ministerpräsident. „Nur so werden wir die hohe Akzeptanz für die Flüchtlinge erhalten können, die es trotz vieler Sorgen erfreulicherweise nach wie vor gibt.“

Die Landesregierung will bereits am Freitag mit Spitzenvertretern der Kommunen über die weitere Umsetzung des Flüchtlingspakets beraten.

Aussender:
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
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19053 Schwerin
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