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Donnerstag, 5. November 2015

Mit über­langer Arbeitszeit

Jeder zweite Selbst­ständige in Vollzeit
Redaktion: Deutsches Statistisches Bundesamt
PRESSEMITTEILUNG
Wiesbaden/gc. Im Jahr 2014 gaben in Deutschland über die Hälfte der vollzeittätigen Selbstständigen (53,0 %) an, gewöhnlich über 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dies gilt nach internationaler Konvention als überlange Arbeitszeit.


Unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Vollzeit betrug dieser Anteil lediglich 7,0 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Veröffentlichung des Indikatorenberichts „Qualität der Arbeit – Geld verdienen und was sonst noch zählt“ mitteilt, lag damit im Jahr 2014 der Anteil der Vollzeiterwerbstätigen, die gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, bei 12,3 %. Der Anteil der Erwerbstätigen mit überlanger Arbeitszeit ist seit seinem Höchststand im Jahr 2012 (13,6 %) wieder etwas zurückgegangen.

Insbesondere Führungskräfte waren häufiger von überlanger Arbeitszeit betroffen: 37,6 % der Vollzeiterwerbstätigen in Führungsposition arbeiteten gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies ist jedoch zum Teil auch auf den überdurchschnittlich hohen Anteil Selbstständiger unter den Führungskräften (50,7 %) zurückzuführen. Während 63,9 % der selbstständigen Führungskräfte in Vollzeit Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche aufwiesen, berichtete nur gut jeder vierte abhängig Beschäftigte in Führungsposition (26,4 %) von überlanger Arbeitszeit.

Vollzeiterwerbstätige Männer wiesen mit 15,0 % deutlich häufiger überlange Arbeitszeiten auf als Frauen (7,2 %). Dies lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass Frauen im Vergleich zu Männern deutlich seltener Führungspositionen ausüben.

Der Anteil der Teilzeiterwerbstätigen, die eigentlich eine Vollzeitstelle gesucht haben, lag im Jahr 2014 bei 13,6 %. Männer (18,5 %) waren häufiger betroffen als Frauen (12,4 %). Der Anteil der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten hat sich seit 1992 (5,4 %) fast verdreifacht. Nach seinem Höchststand von 22,3 % im Jahr 2006 ist er seit 2009 jedoch wieder kontinuierlich gesunken.

Abend- und Nachtarbeit, wie auch überlange Arbeitszeiten können den Raum für private Aktivitäten einschränken und auch mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einhergehen. Gut ein Viertel der Erwerbstätigen (25,7 %) arbeitete 2014 regelmäßig am Abend, das heißt von 18 bis 23 Uhr. Im Jahr 1992 hatte der Anteil mit 14,9 % auf einem deutlich niedrigeren Niveau gelegen. Im gleichen Zeitraum ist die Nachtarbeit (von 23 bis 6 Uhr) lediglich um 1,4 Prozentpunkte von 7,2 % auf 8,6 % gestiegen. Selbstständige (36,6 %) arbeiteten 2014 häufiger am Abend als Arbeitnehmer (24,4 %). Bei der Nachtarbeit zeigte sich ein umgekehrtes Bild: Während 5,2 % der Selbstständigen auch in der Nacht arbeiteten, lag der Anteil unter den Arbeitnehmern bei 9,2 %. Diese und viele weitere Aspekte der Qualität bezahlter Arbeit enthält der Indikatorenbericht „Qualität der Arbeit 2015 – Geld verdienen und was sonst noch zählt“.

Die Ergebnisse für die einzelnen Indikatoren sind auch unter www.destatis.de/qda abrufbar.

Weitere Auskünfte:
Lisa Günther
Telefon: +49 611 75 2285,

Aussender:
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Tel.: + 49 611 75 1
Fax: + 49 611 72 4000
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