Suchen

Montag, 21. Dezember 2015

Lückenschluss in grauer Einöde

Verkehrsfreigabe zweier Autobahnabschnitte
von Heiko Wruck
BERICHT
Grabow/gc. Für den heutigen Montag, 21. Dezember 2015, ist die Verkehrsfreigabe der BAB 14-Abschnitte vom Autobahnkreuz Schwerin bis zur Anschlussstelle Grabow und von Groß Warnow nach Karstädt anberaumt. Von der neuen Verkehrsachse erhoffen sich Mecklenburgs Politiker und Unternehmer starke Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung entlang der Bundesautobahn 14 (BAB 14) im Städtedreieck Neustadt-Glewe – Ludwigslust – Grabow.  Die durchgängige BAB 14 von Grabow bis Wismar und der Autobahnanschluss beider Städte hat großes Potenzial für die Region.


Die Bundesautobahn 14 ist zurzeit eines der wichtigsten Bauvorhaben in Norddeutschland. Sie ist verkehrstechnischer Lückenschluss und gewerbliche Erschließungstrasse. Sie verbindet die Küste Mecklenburg-Vorpommerns mit der Region Südwestmecklenburg und dem Land Brandenburg sowie mit den Autobahnen Lübeck – Szczecin und Hamburg – Berlin. Wenn die A 14 insgesamt fertiggestellt sein wird, wird sie eine unmittelbare Verbindung von der Küste Mecklenburg-Vorpommerns bis nach Mitteldeutschland sein.

1994, so erinnert sich Landrat Rolf Christiansen, Chef des Landkreises Ludwigslust-Parchim, führte er die ersten Gespräche in Sachen A14. Das ist heute bereits über 20 Jahre her, ein halbes Beamtenleben. Fertig ist die Bundesautobahn 14 aber noch lange nicht. Die Milliardenbeträge, die die Bundesregierung heute für solche Verkehrsprojekte zur Verfügung stellt, werden gern genutzt – von Bundesländern wie Bayern oder Baden Württemberg. Offenbar ist man im Norden und Süden der Republik ausgeschlafener als im Osten.Während Mecklenburg-Vorpommern seine Hausaufgaben in Sachen A 14 lange erledigt hat, doktert man in Brandenburg, Sachsen Anhalt und Sachsen über weite Strecken noch in der Planungsphase herum.

Und die Zuständigkeiten treiben manchmal merkwürdige Blüten. So zum Beispiel bei der Elbquerung. Die Genehmigungszuständigkeiten der Länder Brandenburg und Sachsen Anhalt für den Brückenbau treffen sich in der Flussmitte. Das ausführende Unternehmen muss sich deswegen immer mit zwei Landesbehörden und deren Auflagen abstimmen – je nachdem, auf welcher Flussseite es gerade arbeitet. Eine andere Blüte ist die nördliche Anschlusstelle Burgstall – nördlich der Anschlusssstelle Colbitz. Planfestgestellt  war sie seit dem 20. Dezember 2012. Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde am 6. Januar 2014 für rechtswidrig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Weiterbau der A14 nördlich von Magdeburg wegen Planungsfehlern gestoppt. Dort hatte schlicht die Umweltverträglichkeitsprüfung gefehlt. Zusätzliche Kompensationsmaßnahmen für die Umwelt waren in den Planungen des Landes nicht vorhanden.

Die Fertigstellung des Lückenschlusses der A 14 zwischen Schwerin und Magdeburg soll nun bis 2020 erfolgen. In weiten Teilen wurde aber noch nicht einmal ein Spaten für die Autobahn in die Erde gesteckt. Das Geld jedoch, das der Bund jetzt für solche Verkehrsprojekte ausgibt, wird künftig nicht mehr zur Verfügung stehen.

Bildunterschrift:
Hier rollt seit dem heutigen Montag, 21. Dezember 2015, der Verkehr in Richtung Mecklenburger Küste und umgekehrt. Foto: Heiko Wruck

Kontakt:
heiko.wruck@t-online.de
__________________________________________________________________