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Montag, 1. Februar 2016

Bis zum Tod, aber wie?

Selbstbestimmt und in Würde
Redaktion: Paracelsus Medizinische Privatuniversität
PRESSEMITTEILUNG
Nürnberg/gc. Viele Menschen wünschen sich ein selbstbestimmtes Lebensende ohne maximale Intensivmedizin. Dennoch sind sie oft unsicher, wie sie über den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden sollen und was sie tun müssen, damit ihre Entscheidungen berücksichtigt werden.


Dies ist ein Fazit der medizinischen Doktorarbeit von Dr. Johanna Allmann, Ärztin am Klinikum Nürnberg in der Klinik für Innere Medizin 5 (Schwerpunkte Hämatologie und Onkologie). Die Dissertation wurde an der TU München erstellt und wegen ihrer besonderen gesellschaftlichen Bedeutung von Bundestagspräsident Norbert Lammert Ende 2015 mit dem zweiten Studienpreis der Körber-Stiftung, Hamburg, ausgezeichnet.

Welche Faktoren spielen bei der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen eine Rolle? Die repräsentative Umfrage auf mehreren Stationen des Münchener Uniklinikums Rechts der Isar zeigte u.a.:
● Ältere Menschen sprachen sich häufiger gegen
   lebensverlängernde Maßnahmen aus, Frauen eher als Männer.
● 19,5 % der befragten Frauen und 12,1 % der Männer lehnten
   eine Wiederbelebung ab.
● Wer an einer Krebserkrankung oder chronischen Herzschwäche litt,
   sprach sich häufiger gegen eine Lebensverlängerung mit 
   intensivmedizinischen Maßnahmen aus.
● Für den Fall der Prognose eines irreversiblen Hirnschadens lehnte
   eine deutliche Mehrheit (81%) lebenserhaltende Maßnahmen ab.
● Eine Patientenverfügung hat jeder Fünfte (22%); sehr wenige (2%)
   hatten sie im Krankenhaus dabei.

„Rechtzeitig mit nahestehenden Menschen sprechen und eine Vorsorgevollmacht erstellen!“

Wie kann ich Vorsorge dafür treffen, dass mein Leben selbstbestimmt und würdig zu Ende geht? Seit 2009 ist gesetzlich geregelt, dass in einer bindenden Patientenverfügung schriftlich festgehalten werden kann, ob bei Herzstillstand und schwerster Erkrankung eine Reanimation und intensivmedizinische Maßnahmen erfolgen sollen. Die Ärzte sind verpflichtet, dem dokumentierten Willen zu folgen, sofern die medizinische Indikation gegeben ist.

„Trotz der Gesetze zur Stärkung der Patientenwillens und der breiten öffentlichen Diskussion sind die meisten Menschen sehr unsicher, wie sie über den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden sollen“, so das Resümee von Johanna Allmann. Patientenverfügungen liegen, wie ihre Befragung zeigt, in der Klinik nur selten vor. Deswegen empfiehlt die Nürnberger Ärztin, sich mit Angehörigen und nahestehenden Personen rechtzeitig über das Thema auszutauschen und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Wichtig sei zudem die Information der Patienten in der Klinik: „Im Klinikalltag muss genug Zeit sein, die Patienten immer wieder aufzuklären und auf ihre Vorstellungen und Ängste einzugehen“, erklärt Johanna Allmann.

Kontakt:
Dr. Johanna Allmann
Johanna.Allmann@klinikum-nuernberg.de

Hintergrund:
Die Paracelsus Medizinische Privatuniversität in Nürnberg wurde 2014 gegründet und ist zweiter Standort der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg. Sie arbeitet dabei zusammen mit dem Klinikum Nürnberg. In Nürnberg werden jährlich 50 Medizinstudierende ausgebildet. Das Curriculum orientiert sich eng an der Ausbildung der amerikanischen Mayo-Medical School. Die Paracelsus Medizinische Privatuniversität kooperiert zudem mit weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen im In- und Ausland.

Das Klinikum Nürnberg ist eines der größten kommunalen Krankenhäuser in Deutschland und bietet das gesamte Leistungsspektrum der Maximalversorgung an. Mit rund 2.370 Betten an zwei Standorten (Klinikum Nord und Klinikum Süd) und 6.200 Beschäftigten versorgt es 100.000 stationäre und knapp 100.000 ambulante Patienten im Jahr. Zum Klinikverbund gehören drei weitere Krankenhäuser des Landkreises Nürnberger Land.

Aussender:
Paracelsus Medizinische
Privatuniversität, Standort Nürnberg
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