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Mittwoch, 23. März 2016

Menschen mit Behinderungen

Inklusion – Mangelnde Umsetzung kritisiert
Redaktion: Deutsches Institut für Menschenrechte
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. „Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sie hat einen Perspektivwechsel eingeläutet: Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Objekte der Fürsorge betrachtet, sondern als Menschen mit Rechten. Doch nach wie vor fehlt es an politischem Willen und Mut, die Umsetzung der Konvention in Deutschland richtig voranzutreiben.

Über Inklusion wird zwar viel geredet, aber die Strukturen zur Verwirklichung von Inklusion werden in Bund, Ländern und Kommunen nicht ausreichend geschaffen: So sind wir beispielsweise von einem inklusiven Arbeitsmarkt weit entfernt. Die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt ist zu gering und das System der
Behindertenwerkstätten bleibt unangetastet. Dabei ermöglichen diese nur in seltenen Fällen einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt und damit die Chance, dort den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.

Auch bei der anstehenden Reform des Bundesteilhabegesetzes wird sich entscheiden, ob die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen praktisch und nachhaltig gefördert wird oder ob die strukturelle Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt, vom Kiezleben, von der allgemeinen Bildung oder der ehrenamtlichen Betätigung sowie die mangelnde Unterstützung eines eigenen Familienlebens bestehen bleiben. Diese Reform wird ein Lackmus-Test für die Bundesregierung in der Frage, ob der Staat seine menschenrechtlichen Verpflichtungen ernst nimmt und den gesellschaftlichen Wandel zur Inklusion fördert oder nicht. Wer mit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen politisch Erfolg haben möchte, muss Geld ausgeben beziehungsweise verfügbare Mittel richtig einsetzen.

Dass die Politik den Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen einen höheren Stellenwert einräumen sollte, fordern auch die Vereinten Nationen. Sie haben 2015 die Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland überprüft und weitreichende Kritik geübt. Kritisiert wurden beispielsweise der geringe Anteil von Menschen mit Behinderungen in der
allgemeinen Schule, der geringe Anteil an Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, die vielen Hürden bei der Mobilität oder der Mangel an barrierefreiem Wohnraum.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu
schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen:
Informationen zur Prüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen im

Abschließende Bemerkungen des UN-Ausschusses
Dokumentation der Tagung "Prüfung abgelegt – und nun?" am 24.06.2015


Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030-25 93 59 453
sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Aussender:
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Telefon: 030-25 93 59 - 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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