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Donnerstag, 14. April 2016

Skiunfall bei Tagung kein Arbeitsunfall

Ereignis passierte während der Freizeit
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Wer während einer betrieblichen Tagung zwischen den Pflichtterminen Ski fährt und dabei stürzt, kann den Unfall nicht als Arbeitsunfall geltend machen. Das urteilte das Landessozialgericht Hessen (Az. L 9 U 69/14).


Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hielt ein Betrieb im Winter eine dreitägige Tagung in einem Skisportgebiet für seine Führungskräfte ab. Darunter war auch der Leiter der Zentrale für Kundenbearbeitung. Zwischen den einzelnen betrieblichen Terminen war für die sportlich Aktiveren auch gemeinsames Skifahren Teil des Programms. Weniger Sportbegeisterte hatten diese Zeit dann zur freien Verfügung. Während einer Abfahrt stürzte der Mitarbeiter und verletzte sich dabei an Schulter und Brust. Er wollte den Sturz als Arbeitsunfall geltend machen. Doch der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verweigerte ihm das, deswegen ging der Skifahrer vor Gericht.

Das Landessozialgericht Hessen wies seine Klage ab. Es handele sich nur um einen Arbeitsunfall, wenn sich der Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignet hätte. Das sei beim Skifahren aber nicht der Fall gewesen. Zwar sei die Tagung eine betriebliche Veranstaltung gewesen, der Ausflug auf die Skipiste aber optional. "Einige der Teilnehmer blieben auch im Hotel und beschäftigten sich anderweitig. Das Skifahren war also nicht verpflichtend", erklärt Rechtsanwältin Petra Nieweg.

Zwar war der Grundgedanke der Tagung, die persönliche Interaktion unter den Führungskräften zu verbessern, auch auf den Skiausflug anwendbar. Doch dieser wurde schon durch die Pflichtprogramme zwischen den Freizeitblöcken aufgegriffen, so das Gericht. Das Skifahren war also ein privater Entschluss und sei somit nicht als Arbeitsunfall zu werten.

Aussender:
Deutsche Anwaltshotline AG
Pressereferat
Am Plärrer 7
90443 Nürnberg
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