Suchen

Samstag, 18. März 2017

Kritik an der Kritik

H5N8: Risikoeinschätzung vorgenommen
Redaktion: Landkreis Ludwigslust-Parchim
PRESSEMITTEILUNG
Parchim/gc. Die Kritik von Landesseite an der teilweisen Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel stößt beim Landkreis Ludwigslust-Parchim auf Unverständnis. „Wir habe diese Entscheidung keinesfalls leichtfertig getroffen“, weist Rolf Christiansen, Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, den über Medien verbreiteten Vorwurf des Landwirtschaftsministers zurück, Verantwortliche der betreffenden Landkreise würden die Infektionsgefahr mit dem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 unterschätzen und sich von „postfaktischem Wissen“ leiten lassen.

„Selbstverständlich haben wir die Rechtslage geprüft und eine Risikoeinschätzung vorgenommen“, unterstreicht Landrat Christiansen. „Dafür haben wir Fachleute in Hause, die die Lage sauber bewerten können. Unsere Veterinäre und Juristen machen eine hervorragende Arbeit.“

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat am vergangenen Wochenende per Tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung die Auslaufhaltung des Geflügels in weiten Bereichen des Landkreises wieder ermöglicht. Hiervon ausgenommen sind Risikogebiete,  in denen weiterhin nur die Stallhaltung bzw. die Haltung in einer Voliere/Schutzvorrichtung möglich ist. Zu den Risikogebieten zählen Gebiete, in denen sich bedeutende Vorkommen an wildlebenden Wat- und Wasservögel sammeln, rasten oder brüten und auch bei eingesandten verendeten Wildvögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde. Für Geflügelhaltungen, die beim Inkrafttreten der Regelung mehr als 100 Stück Geflügel halten, gilt weiterhin die Stallpflicht. Diese müssten eine Ausnahmegenehmigung schriftlich beantragen. Außerdem gilt eine strikte Stallpflicht weiterhin in den Gebieten, in denen nach Feststellung des Verdachts oder des Ausbruchs der Geflügelpest Restriktionszonen eingerichtet wurden.

Ähnliche Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen haben auch die Landkreise Nordwestmecklenburg und Rostock erlassen. Das Landwirtschaftsministerium hingegen fordert ein, Ausnahmen von der seit Mitte November 2016 geltenden Stallpflicht nur auf Antrag der Geflügelhalter und nach Einzelfallprüfung zu erteilen.

Aussender:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Andreas Bonin
Pressesprecher
Büro des Landrates
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Tel: 03871-722 92 03
Mobil: 0173-24 80 14 2
Fax: 03871-722 77 9203
andreas.bonin@kreis-lup.de
___________________________________________________________________