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Samstag, 3. Juni 2017

Der Stoff, der nicht mehr stoned macht

Cannabiserzeugnisse in Alten- und Pflegeeinrichtungen
von Jürgen Rathje
KOLUMMNE
Am 9. Mai 2015 fand in Rostock zum ersten Mal eine Demonstration für die Legalisierung von Cannabis im Rahmen des „Global Marijuana March“ statt. Die dortige lokale Aktionsgruppe des „Hanfbündnisses Rostock“ hatte dies organisiert. Deutschlandweit waren über 25 „Hanfmärsche“ angekündigt. Weltweit fanden in etwa 250 Städten Demonstrationen statt, um eine andere Drogenpolitik zu fordern. Eine Re-Legalisierung von Cannabis als Medizin, Rohstoff und Genussmittel sei längst überfällig, lautete damals die Forderung in der Hansestadt.

Bundestags-, Landtags- und Rostocker Bürgerschaftsabgeordnete, Vertreter politischer Jugendorganisationen, Persönlichkeiten aus der Hanfszene und namhafte lokale Künstler unterstützten die Cannabis-Demo. Mittlerweile hat der Gesetzgeber reagiert. Am 19. Januar 2017 hat der Bundestag die Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes verabschiedet. Am 10. Februar 2017 hat das Gesetz den Bundesrat passiert.

So können Ärzte nun Schwerkranken Cannabis-Arzneimittel auf Rezept verordnen. Die Kosten erstattet die gesetzliche Krankenversicherung. Patienten, die schwerkrank sind und unter Schmerzen leiden, können Cannabis-Arzneien auf Rezept erhalten. Andere therapeutische Möglichkeiten müssen jedoch ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheidet im Einzelfall, dass therapeutische Alternativen nicht angebracht sind. Zudem dürfen Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlauf voraussichtlich verbessert. Verordnet werden kann der Medizinhanf zum Beispiel bei Schmerzpatienten, Multipler Sklerose oder bestimmten psychiatrischen Erkrankungen. Eine staatliche Cannabisagentur soll sich um den Import von medizinischen Cannabis-Arzneimitteln kümmern. Weiterverkaufen wird sie die Cannabis-Erzeugnisse an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken mit entsprechenden betäubungsmittelrechtlichen Genehmigungen. Gewinn darf sie nicht machen.

Mir scheint der Vorstoß zu kurz gegriffen. Cannabis ist nicht nur geeignet, Leiden von Schmerzpatienten und Schwersterkrankten zu lindern. Es kann auch das allgemeine Wohlbefinden verbessern – von Bewohnern der Alten- und Pflegeheime, die depressiv, ängstlich, einsam oder dement sind. Ich bin optimistisch. In Israel wurde eine Cannabispflanze gezüchtet, die nicht mehr stoned macht.

Bildunterschrift:
Jürgen Rathje, Unternehmensberater in Schwerin: Cannabis, das nicht mehr stoned macht, kann auch das allgemeine Wohlbefinden verbessern – von Bewohnern der Alten- und Pflegeheime, die depressiv, ängstlich, einsam oder dement sind. Foto: GMB
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