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Freitag, 4. August 2017

Keine Fipronil-Eier im Nordosten

MVs Veterinärämter höchst sensibilisiert
Redaktion: Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Im Juli 2017 fanden belgische Behörden in Eiern eine Kontamination mit dem für lebensmittelliefernde Tiere nicht zugelassenen Stoff Fipronil. In für Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher noch keine Lieferungen von fipronil-belasteten Eiern gemeldet.

Die Ermittlungen ergaben in Belgien und in den Niederlanden, dass Fipronil einem Milbenbekämpfungsmittel auf pflanzlicher Basis beigemischt und in diversen Legehennenställen angewendet wurde. Derzeit wird in Deutschland der Vertrieb betroffener Eierchargen ebenso wie die Verwendung des mit Fipronil versetzten Mittels in deutschen Ställen verfolgt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat in seiner Stellungnahme vom 30. Juli 2017 eine gesundheitliche Beeinträchtigung unterhalb einer Fipronilkonzentration von 0,72 mg/kg im Ei praktisch ausgeschlossen. Die nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gelieferten Eier enthielten Fipronil-Gehalte unterhalb dieses Wertes. Es ist bei normalem Verzehr somit nicht von einem gesundheitlichen Risiko auszugehen.

Da Fipronil nicht für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen ist bzw. bei der Erzeugung von Lebensmitteln nicht eingesetzt werden darf, müssen alle damit belasteten Lebensmittel aus dem Verkehr genommen werden.

Die von amtlicher Seite aus bestätigten Eier mit Fipronil-Belastungen tragen die Stempelaufdrucke: 1-NL 4128604; 1-NL 4286001; 0-NL 4385501; 0-NL 4392501 sowie 1-DE-0357731.

Die Eigenkontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmern ergaben einen Nachweis von Fipronil in folgenden Eiern: 0-NL-4310001; 1-NL-4167902; 1-NL-4385701; 1-NL-4339301; 1-NL-4339912; 2-NL- 4385702; 1-NL-4331901; 2-NL-4332601; 2-NL-4332602; 1-NL-4359801; 0-NL-4310001.

Es ist jederzeit davon auszugehen, dass über amtliche Eigenkontrollergebnisse von Packstationen oder Erzeugern sowie über amtliche Ergebnisse noch weitere Eier-Erzeugercodes hinzukommen können. Es wird von einem Verzehr der in der Auflistung verzeichneten Eier abgeraten und empfohlen, diese über den Restmüll zu entsorgen oder zum Handel zurückzubringen.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock hat 2017 das Wirkstoffspektrum der Rückstandsuntersuchungen bei Eiern erweitert, unter anderem auch auf Fipronil und Fipronil-sulfon. Im April 2017wurden somit bereits auch 10 Eierproben aus M-V mit negativem Ergebnis auf Fipronil-Rückstände untersucht. Darüber hinaus hat das niedersächsische Landesamt aktuell drei Eierproben aus Mecklenburg-Vorpommern geprüft und kein Fipronil nachgewiesen. Die Veterinärämter der Landkreise sind höchst sensibilisiert. Alle zuständigen Behörden arbeiten im Land eng zusammen und tauschen sich intensiv aus.

Hintergrund:
Fipronil ist ein Phenylpyrazol und wird vielfach als Pflanzenschutzmittel und Biozid genutzt. In der Tiermedizin wird es als Mittel gegen Flöhe und Zecken bei Hunden und Katzen eingesetzt. 

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.lebensmittelwarnung.de Dort wurden durch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Meldungen zu betroffenen Eiern mit der Nennung der Erzeugercodes (Stempel auf dem Ei) veröffentlicht. Die Meldungen auf dem Portal Lebensmittelwarnung werden regelmäßig aktualisiert und umfassen die Erzeugercodes der Eier, die in Deutschland in den Handel gelangt sind.

Informationen aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung


Aussender:
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Pressesprecherin
Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 6003
Telefax: 0385-588 6022
Telefax: 0385-588 6024
e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de

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