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Mittwoch, 6. September 2017

Kein Ausweiszwang für Prepaidhandys

Whistleblower müssten geschützt werden
Redaktion: Piratenpartei Deutschland
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Der seit Juli 2017 geltende Zwang zur Vorlage eines Ausweises vor der Freischaltung von Prepaid-Handykarten wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Das Gericht bestätigte den Eingang einer Verfassungsbeschwerde des digitalen Freiheitskämpfers und Datenschutzexperten der Piratenpartei Patrick Breyer unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1713/17.


„Hinweisgeber und Presseinformanten sind ebenso auf anonyme Kommunikationskanäle angewiesen wie politische Aktivisten“, begründet Breyer seine Beschwerde. „Wirklich freie Kommunikation und Beratung sind nur im Schutz der Anonymität möglich. Wir sollten die Kommunikationsfreiheit nicht für eine so leicht zu umgehende Schein-Sicherheit aufgeben.“

In seiner 49-seitigen Beschwerdeschrift argumentiert Breyer, wenn Menschen aus Furcht vor Nachteilen auf Kommunikation mit anderen verzichteten, schade dies nicht nur ihnen, sondern der demokratischen Gesellschaft insgesamt. Die schädlichen Nebenwirkungen eines allgemeinen Identifizierungs- und Ausweiszwangs für Mobiltelefonnutzer stehe in keinem Verhältnis zu dem erhofften Zusatznutzen. 

Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich auf Antrag Breyers zurzeit mit dem deutschen Identifizierungszwang für SIM-Karten (Az. 50001/12).

Quellen:
[1] Beschwerdeschrift

Aussender:
Piratenpartei Deutschland
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pascal Hesse
Bundespressesprecher
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