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Montag, 23. Oktober 2017

Todesstrafe für ...

von Heiko Wruck
KOLUMNE
Warum führen wir nicht endlich die Todesstrafe wieder ein? Allerdings nur für alle diejenigen, die die Todesstrafe fordern.


Egal ob offen oder heimlich. Wer die Todesstrafe öffentlich fordert, der hat auch ein Recht auf die eigene öffentliche Hinrichtung. Wer die Todesstrafe heimlich fordert, der wird auch nur heimlich umgebracht. Befürworter der Todesstrafe sollten also nichts dagegen haben und mit gutem Beispiel vorangehen.

Sollte sich nach der Vollstreckung der Todesstrafe wider Erwarten herausstellen, dass der Delinquent zu unrecht hingerichtet worden ist, kann er im Nachhinein begnadigt und posthum von allen Vorwürfen freigesprochen und selbstverständlich rehabilitiert werden. Es kann ja schließlich immer mal passieren, dass ein Missverständnis zu seiner Verurteilung geführt hat, ein Justizirrtum oder eine gezielte Denunziation.

Natürlich würden all jene, die zu solch bedauerlichen gravierenden Missverständnissen beigetragen haben, nun ihrerseits ebenfalls zum Tode verurteilt – all die irrenden Ermittler und Anwälte sowie die urteilssprechenden Richter, aber auch die überführten Denunzianten, die Falschaussager und jene, die die Hinrichtungen ausführen.

„Du sollst nicht töten, sprach der Denker, nicht nur zum Mörder, auch zum Henker.“Arnold Zweig

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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