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Sonntag, 1. April 2018

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von Heiko Wruck
GLOSSE
Der Ramadan ist als Fastenmonat der Muslime und neunter Monat des islamischen Mondkalenders dem Oster- und dem Pfingstfest der Christenheit gar nicht so unähnlich. Im Ramadan wurde nach islamischer Auffassung der Koran herabgesandt.


Ostern erlebte Jesus nach christlicher Vorstellung Kreuzigung und Himmelfahrt, Pfingsten, 49 Tage nach dem Ostersonntag, soll die Aussendung des heiligen Geistes erfolgt sein. Auf dieser Grundlage wird am heutigen Ostersonntag, 1. April, ein neues Feiertagsgesetz in Mecklenburg-Vorpommerns Landtag diskutiert und zur Abstimmung gebracht. Es liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, den Ramadan offiziell zum Feiermonat in ganz Mecklenburg-Vorpommern zu erheben.

Wenn der Vorschlag so angenommen wird, können künftig alle Bürger in Mecklenburg-Vorpommern den Ramadan als Feiermonat begehen. Ein aktueller Streitpunkt ist gegenwärtig noch, ob es für diesen arbeitsfreien Monat auch einen Lohnausgleich geben soll. Die Arbeitgeberverbände sind skeptisch. Im Finanzministerium gibt es Überlegungen, einen solchen Lohnausgleich aus Steuermitteln aufzubringen, wenn man dafür im Gegenzug die Mehrwertsteuer von heute 19 auf 25 Prozent anheben würde. Experten rechnen mit einer geschlossenen Zustimmung zum neuen Gesetzesvorschlag.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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