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Freitag, 25. Januar 2019

Chefsache Arbeitsschutz

Schriftliche Pflichtenübertragung für Führungskräfte
Redaktion: AuA24 AG
RATGEBER
„Inhaber oder Geschäftsführer müssen Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz schriftlich auf Führungskräfte übertragen. Diese schriftliche Pflichtenübertragung für Führungskräfte beruht auf der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 1, § 13. In dieser Pflichtenübertragung sind der Verantwortungsbereich und die konkreten Befugnisse der beauftragten Führungskraft festzulegen. Selbstverständlich ist die Pflichtenübertragung vom Beauftragten persönlich gegenzuzeichnen“, sagt Tobias Metz, Leiter des Geschäftsbereichs 48special.de und Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.


Schriftliche Pflichtenübertragungen für Führungskräfte gehören zu den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Arbeitsschutzmaßnahmen sollen Unfälle, gesundheitliche Beeinträchtigungen und betriebliche Störungen vermeiden helfen.

„Regelmäßig werden in Besichtigungsberichten von Betriebsstätten kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die Berufsgenossenschaft Verstöße in der Kombination ,Schriftliche Pflichtenübertragung für Führungskräfte' [sic] mit ,Keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt' [sic] festgestellt. Wem die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) oder die Berufsgenossenschaft nach einer Betriebsprüfung Mängel in einem der Bereiche Arbeitsmedizin, Brandschutz, Arbeitssicherheit oder Elektrosicherheit mit einer Frist zur Mängelbeseitigung attestiert, der sollte unbedingt innerhalb der Frist alle Forderungen genauestens erfüllen, will er nicht persönlich zur Verantwortung gezogen werden“, rät Tobias Metz abschließend.

Hintergrund:
Der Geschäftsbereich 48special.de ist auf Kleinstbetriebe sowie mittelständische Unternehmen spezialisiert und vermittelt rechtssicher innerhalb von 48 Stunden Betriebsbeauftragte für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Brandschutz sowie Elektrosicherheit. Auch bei Herstellung der Datenschutzkonformität, gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), hilft 48special.de.

Tobias Metz (Autor, V.i.S.d.P.)
Heiko Wruck (Lektorat)
Aussender:
AuA24 AG
Geschäftsbereich 48special
Südportal 3
22848 Norderstedt
Telefon: 040 466668-112
kontakt@48special.de
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