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Sonntag, 7. März 2021

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Gefährdungsanalysen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Redaktion: Hansabrief
RATGEBER
Norderstedt/gc. Jedes Unternehmen in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, für jeden einzelnen Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig neu zu überprüfen und aktuell zu dokumentieren. Versäumst Du als Arbeitgeber die Erfüllung dieser Pflicht, drohen Dir empfindlich hohe Bußgelder bis hin zur Betriebsschließung. Außerdem kannst Du als verantwortlicher Arbeitgeber für die finanziellen Folgen Deines Versäumnisses bei einem Arbeitsunfall oder bei einer nachgewiesenen Berufserkrankung mit Deinem kompletten Privatvermögen in die Haftung genommen werden.


Arbeitsplatz - Gefährdungsbeurteilung

„Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hier insbesondere § 5, und weitere Vorschriften stellen dafür den verbindlichen Rahmen dar“, sagt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung erfasst sämtliche erkennbaren Gefährdungen f, denen die Mitarbeiter an einem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Das gilt ausdrücklich auch für jedes Homeoffice. Dazu kommt, dass sämtliche geeigneten Maßnahmen aufgelistet werden, die ursächlich für die möglichst weitreichende, am besten vollständige Beseitigung der Gefährdungen sind. Hierzu sind ebenfalls konkrete Verantwortlichkeiten und Erfüllungstermine festzulegen. Gefährdungsbeurteilungen umfassen Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe, Arbeitsprozesse und Fertigungsverfahren sowie Arbeitszeiten.

§ 5 Arbeitsschutzgesetz

Konkret verpflichtet der § 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber, die Gefährdungen seiner Mitarbeiter an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen zu ermitteln. Gleichzeitig wird die Arbeitgeberpflicht erhoben, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen festzulegen. Nicht zu vergessen sind psychische Gefährdungen der Arbeitnehmer an der Arbeitsstelle.

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Jeder einzelne Arbeitsplatz braucht eine Gefährdungsbeurteilung. Dabei ist maßgebend, dass der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung ach der ausgeübten Tätigkeit vorzunehmen hat. Das bedeutet: Sind die Arbeitsbedingungen an mehreren Arbeitsplätzen gleichartig, so genügt eine Gefährdungsbeurteilung, um der gesetzlichen Pflicht als Arbeitgeber zu genügen.
Gefährdungsanalysen

Mal ganz abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung für Arbeitgeber: Gefährdungsanalysen sind immer und zu jeder Zeit sinnvoll. Sie helfen, Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen zu vermeiden und halten so die Menschen gesund. Ein schöner Nebeneffekt ist die Tatsache, dass durch die Erfüllung der Gesetzespflicht Arbeitgeber aus ihrer Haftung genommen werden. Wer also glaubt, den ganzen Aufwand für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Arbeitsschutz sei verzichtbar, irrt gewaltig. Denn wenn ein Beschäftigter durch einen Wege- oder Arbeitsunfall verletzt wird oder durch seine Arbeit eine Berufserkrankung erleidet, dann geht es immer konkret ums Geld. Irgendwer bezahlt die Zeche: Lohnfortzahlung, Operations-, Krankenhaus-, Reha-, Medikamenten und Heilungskosten, Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrenten. Im Zweifel trifft es den Arbeitgeber. Denn er haftet auch mit seinem Privatvermögen.
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