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Montag, 21. Juni 2021

Arbeitsunfälle – Getötet im Job

Deutschland liegt auf Platz 26 von 28
von Heiko Wruck
BERICHT
Norderstedt/gc. 3.581 Menschen wurden in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2018 bei einem Arbeitsunfall tödlich verletzt. Das waren zwanzig Prozent weniger als im Jahr 2010, teilt das Deutsche Statistische Bundesamt mit. Rumänien führt mit einem traurigen Rekord die Tabelle der damals 28 EU-Staaten an. Deutschland liegt auf Rang 26. Die Niederlande belegen Platz 28. 

Als tödlicher Arbeitsunfall gilt, wenn die verunglückte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Folgen verstirbt.

In Deutschland wurde im Jahr 2018 etwa eine Person von 100.000 Beschäftigten in Folge eines Arbeitsunfalls getötet. Zehn Jahre zuvor lag dieser Wert noch bei fast zwei Personen.
Mit einem Anteil von 95,7 Prozent dominieren die Männer das tödliche Arbeitsunfallgeschehen. Sie arbeiten häufiger in unfall-risikobehafteten Branchen. Am gefährdetsten waren Beschäftigte in den Bereichen Was­ser­ver­sor­gung; Abwasser- und Abfallentsorgung, Baugewerbe sowie im Bergbau.

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Dieses Recht greift ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter. Die Berufsgenossenschaften kontrollieren die Arbeitgeber auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Sie haften persönlich sowie mit ihrem Betriebs- und mit ihrem Privatvermögen für die finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls, wenn ihnen entsprechende Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften nachgewisen werden. Solche Verstöße können auch mit Freiheitsstrafen und Bußgeldern geahndet werden.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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