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Freitag, 3. Dezember 2021

Kein Jet im Büro

Lärmschwerhörigkeit als Berufserkrankung
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Ganz oben in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland steht Schwerhörigkeit, die durch Lärm verursacht wird.

Deswegen ist es für Arbeitgeber wichtig, die Schallleistungspegel von Maschinen und Geräten praxisnah zu ermitteln. Ob eine Lärmschwerhörigkeit schließlich von der Berufsgenossenschaft als Berufserkrankung tatsächlich anerkannt wird, ist abhängig von der dauernden Lärmbelastung der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen beziehungsweise ihrer Arbeitsplatzumgebung.

So ist eher unwahrscheinlich, dass eine Lärmschwerhörigkeit attestiert wird, wenn die Beschäftigten in einem Großraumbüro mit normaler Lärmbelastung tätig sind. Nur bei einer lang andau­ernden hohen Lärmbelastung kann sich eine Lärmschwerhörigkeit einstellen. Dafür müsste ein Dauerschallpegel von circa 85 Dezibel an einem Achtstundentag über viele Jahre gegeben sein. Ein solcher Lärmpegel ist in einem Büro nicht zu erwarten. Auch nicht in einem Großraumbüro.

Kinderrasseln können direkt am Ohr gemessen etwa 93 Dezibel erzeugen. Trillerpfeifen und Presslufthämmer sowie startende Düsenjets kommen auf bis zu 125 Dezibel. Die menschliche Atmung liegt bei etwa 10 Dezibel, während eine Armbanduhr bis zu 20 Dezibel erzeugen kann. Dudelt ein Radio in normaler Lautstärke vor sich hin, so liegen in aller Regel hier gerade einmal 60 Dezibel an. Der übliche Verkehrslärm liegt bei 70 Dezibel. Eine Waschmaschine kann im Schleudergang durchaus 75 Dezibel erzeugen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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