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Samstag, 29. Januar 2022

Über dem Mittel

Unfälle pro Arbeitsmediziner in Brandenburg
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Mit 71,44 Fällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde lag das Land Brandenburg deutlich über dem Bundesdurchschnitt des Jahres 2019.

Damals lag der Bundesdurchschnitt bei 69,78 Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Den höchsten Wert erreichte in 2019 Nordrhein-Westfalen mit 140.90. Das waren 71 Fälle über dem arithmetischen Mittel. Den niedrigsten Wert hielt das Land Berlin mit 47,22 Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.

Bei der Arbeitsmedizin geht es vordergründig um Prävention. Es sollen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufserkrankungen vermieden oder die Arbeitsfähigkeit und die Gesundheit erhalten beziehungsweise auch wieder hergestellt werden. Eine akutmedizinische Versorgung ist nur ein Nebeneffekt arbeitsmedizinischer Versorgung.

Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind starken Veränderungen unterworfen. Die Arbeitsmedizin bleibt zwar präventiv wirksam, muss sich jedoch durch die Digitalisierung und die Globalisierung der Arbeitswelt neuen Herausforderungen stellen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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