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Samstag, 26. Februar 2022

Nur mit Arzt

Online-Corona-Selbsttest gilt nicht
... von Heiko Wruck
BERICHT
Hamburg/gc. Im Dezember 2021 untersagte das Landgericht Hamburg (Az. 406 HKO 129/21) einem Unternehmen nicht kontrollierte, ärztlich überwachte Online-Testzertifikate auszustellen.

Das Unternehmen hatte offeriert, Corona-Selbsttest einfach zu Hause durchzuführen und sich online dafür ein sogenanntes Selbsttestzertifikat per PDF ausfertigen zu lassen. Weiterhin hat das Unternehmen damit für sein Produkt geworben, dass die Beschäftigten das Selbsttestzertifikat ihrem Arbeitgeber vorlegen könnten. Demnach soll das Zertifikat überall einsetzbar sein, wo es eine 3G oder 2g-Plus-Regelung gibt. Das beträfe auch ausdrücklich den eigenen Arbeitsplatz.

Die Kunden mussten lediglich den Selbsttest durchführen, einen Fragebogen ausfüllen und diesen online an das Unternehmen schicken. Das Selbsttestzertifikat wurde dann kurzerhand per PDF an den Einsender zurückgesandt. So wurden auch ohne medizinische Kontrolle und ohne ärztliche Aufsicht auch negative Testergebnisse ausgestellt und zertifiziert.

Mit diesem Urteil stellt das Landgericht Hamburg klar, dass Arbeitgeber Testzertifikate nicht anerkennen müssen, wenn diese ohne einen persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt ausgestellt wurden. Zu beachten ist außerdem, dass Selbsttest, die unter der Aufsicht des Arbeitgebers durchgeführt wurden, auch nur innerhalb des Unternehmens gelten und nicht außerhalb. Das bedeutet, hat ein Beschäftigter mehrere Arbeitgeber, braucht er für jeden einen gültigen Nachweis.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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