Arbeitsmedizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Im Jahr 2019 lag das Bundesland Rheinland-Pfalz mit 78,58 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde deutlich über dem Durchschnitt aller sechszehn Bundesländer in Deutschland.
Der bundesdeutsche Durchschnitt lag bei 69,78 Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner. Das Land Berlin hatte mit 47,22 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner den niedrigsten Wert in 2019. Den höchsten Wert hatte mit 140,90 Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde das Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Die Arbeitsmediziner in Deutschland stehen vor der Herausforderung, dass der technologische Fortschritt und die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz der Beschäftigten ständig verändert. Als präventivmedizinisches Fach kümmert sich die Arbeitsmedizin um die Förderung und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, die Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind oder an einer Berufserkrankung leiden. Vorrangig dient die Arbeitsmedizin jedoch der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen sowie der Gesunderhaltung der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Die akutmedizinische Betreuung ist in der Arbeitsmedizin nur ein Nebeneffekt – zum Beispiel bei der Erstversorgung von Unfallopfern.
Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
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