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Donnerstag, 3. März 2022

Viel Arbeit im Nordwesten

Arbeitsmedizinische Versorgung in Schleswig-Holstein
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Mit 2,90 Fällen lag das Bundesland Schleswig-Holstein im Jahr 2019 über dem Bundesdurchschnitt bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner.

Insgesamt kam Schleswig-Holstein auf 72,79 meldepflichtige Arbeitsunfälle pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Der Bundesdurchschnitt in 2019 lag bei 69,89. Den höchsten Wert hatte das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 140,90 meldepflichtige Arbeitsunfälle pro Arbeitsmediziner. Den niedrigsten Wert hatte im Jahr 2019 das Land Berlin mit 47,22 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner belegt. Den höchsten Wert erreichte das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 140,90 Fällen pro Arbeitsmediziner.

Als präventivmedizinisches Fach kümmert sich die Arbeitsmedizin um die Förderung und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, die Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind oder an einer Berufserkrankung leiden. Die akutmedizinische Betreuung ist in der Arbeitsmedizin nur ein Nebeneffekt – zum Beispiel bei der Erstversorgung von Unfallopfern.
Die Arbeitsmediziner in Deutschland stehen vor der Herausforderung, dass der technologische Fortschritt und die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz der Beschäftigten ständig verändert.

Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG). Vorrangig dient die Arbeitsmedizin jedoch der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen sowie der Gesunderhaltung der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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