Gesetzlich Versicherte digital krankgeschrieben
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt für gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland die Pflicht, ihren Arbeitgebern die eigene Krankschreibung in Papierform übergeben zu müssen. Der Grund dafür ist das sogenannte „eAU-Verfahren“. Dabei steht das e für elektronisch (also digital) und das AU für Arbeitsunfähigkeit.
Bei diesem eAU-Verfahren übermitteln bereits die Arztpraxen den Krankenschein an die betreffende Krankenkasse. Das passiert unmittelbar am Tag des Arztbesuches und der damit verbundenen Krankschreibung. Die Krankenkasse übermittelt die Krankschreibung elektronisch an den Arbeitgeber. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich hierbei um nichts mehr kümmern. Sie erhalten auch keine weiteren Informationen über den erfolgten Bescheid beim Arbeitgeber.
Psycho- und Physiotherapeuten, Auslandsärzte sowie Privatärzte sind noch nicht in diesen Prozess eingebunden. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) fehlt bislang noch eine gesetzliche Bestimmung, um auch Privatversicherte in das Verfahren einbinden zu können.
Trotz des elektronischen Fortschritts bleiben gesetzlich Krankenversicherte verpflichtet, ihre Arbeitgeber über die Krankschreibung und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Das muss unverändert unverzüglich mitgeteilt werden. Auch wenn die Krankmeldung künftig elektronisch erfolgt, erfahren Arbeitgeber nichts von der Diagnose oder dem Befund des Betroffenen. Diese Informationen unterliegen nach wie vor uneingeschränkt dem Datenschutz.
Falls sich Anlaufschwierigkeiten bei der Datenübermittlung zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber ergeben, ist der gesetzlich Krankenversicherte fein raus. Da er aus diesem Verfahren ausgeschlossen ist, muss er lediglich seiner Informationspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber genügen. Alles andere unterliegt nicht seiner Verantwortung.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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