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Mittwoch, 18. Januar 2023

Das Hamburger Modell

Stufenweise Wieder­eingliederung nach Arbeitsunfall
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Nach einem Arbeitsunfall an den Arbeitsplatz zurückzukehren, kann schwierig werden. Besonders dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger angedauert hat und mit langwierigen Einschränkungen verbunden ist.

In solchen Fällen greift das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Seit dem Jahr 2004 sind in Deutschland Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, betroffene Beschäftigte beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffene Person innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich hier vertrauensvoll an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)  beziehungsweise an die Krankenkasse des Arbeitnehmers, wenn es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt.

Der Prozess der beruflichen Wiedereingliederung kann am Arbeitsplatz auch von einer oder einem betrieblichen Sicherheitsbeauftragten begleitet werden. Sie kennen sich hervorragend im Unternehmen und an den verschiedenen Arbeitsplätzen aus und können die betroffenen Mitarbeiter qualifiziert in deren Belangen beraten beziehungsweise schnell auf deren Wünsche reagieren. Wichtig ist hier eine vertrauensvolle Atmosphäre zwischen Berufswiedereinsteiger und den Kollegen, den Vorgesetzten sowie den Betreuern des Betroffenen.

Hamburger Modell
Als „Hamburger Modell“ wird eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bezeichnet. Hier wird die Formulierung „Hamburger Modell eher umgangssprachlich im Volksmund benutzt. Tatsächlich gehört es rechtlich (§ 5 Nr. 1 SGB IX) zu den „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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