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Freitag, 10. März 2023

Das Sterben eingehegt

Tödliche Arbeitsunfälle in Deutschland 1991 : 2021
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Im Jahr 2021 ereigneten sich in Deutschland insgesamt 806.217 meldepflichtige Arbeitsunfälle. 12.079 davon waren schwere Arbeitsunfälle. 510 verliefen letal.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind zwei zentrale Aspekte, die sich unmittelbar auf die Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle auswirken.

30 Jahre zuvor sah die Arbeitswelt diesbezüglich noch völlig anders aus. Im Jahr 1991 mussten für das wiedervereinigte Deutschland insgesamt 1.817.711 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert werden. 1.160 davon verliefen tödlich.

Ein Werkzeug, um die Arbeitssicherheit zu erhöhen und den Arbeitsschutz effektiv gestalten zu können, ist die Gefährdungsbeurteilung. Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, für jeden einzelnen Arbeitsplatz eine solche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

„Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert unter anderem auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1989 und 1992), § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung, §§ 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz“, heißt es hierzu auf Wikipedia.

Dazu teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung auf ihrer Internetseite mit: „Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.“

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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