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Freitag, 24. März 2023

Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Alters- und Erwerbsminderungsrenten unterschiedlich
Redaktion: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Altersrenten können seit dem 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.

Erwerbsminderungsrenten können seit dem 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro. Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.

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