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Montag, 27. März 2023

Neue Wegestreckenentschädigung

Wichtig für Beschäftigte in Bauunternehmen
Redaktion: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die neue Wegestreckenentschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bauunternehmen, die zu ihren Baustellen fahren.

Die Baulohn-Änderungen werden in den Lohnprogrammen aufgenommen. Die Wegezeitentschädigung ist nach Kilometern gestaffelt.

Mehr Informationen bei der IG BAU:
Einigung im Bauhauptgewerbe: Höhere Einkommen,
Wegezeitentschädigung und Ost-West-Angleich in Sicht
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