1. Halbjahr 2021/22 mit Plus von fast 40 Prozent
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Mit einem satten Plus von 39,7 Prozent bilanzierte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die vorläufigen Halbjahreszahlen 1/2022 bei den Verdachtsfällen auf eine Berufserkrankung im Vergleich zu 1/2021. In absoluten Zahlen entspricht das einem Plus von 60.983 Verdachtsanzeigen für Deutschland.
Für das erste Halbjahr 2021 waren insgesamt 153.763 Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit gemeldet worden. Im ersten Halbjahr 2022 waren es bereits 214.746 Verdachtsfälle. Insgesamt waren in den vergangenen drei Jahren folgende Jahresgesamtwerte (Quelle: BAuA) erzielt worden:
● 2021 = 232.206
● 2020 = 111.055
● 2019 = 84.853
Mittlerweile gehören auch COVID-19-Erkrankungen zu den Berufskrankheiten: Nummer 3101 in der Liste der Berufserkrankungen. Die Steigerungen der Verdachtszahlen erklären sich aus dem Wirken der Corona-Pandemie.
Als Berufskrankheit wird eine Erkrankung oder vielmehr eine gewerbliche Gesundheitsschädigung verstanden, die im Zuge der beruflichen (versicherten) Arbeit erworben wurde. Typische Berufserkrankungen sind zum Beispiel Gesundheitsschäden durch anorganische Stäube (Asbestose und Silikose). Aber auch Krankheiten des Stütz- und Bewegungsapparats werden als Berufskrankheiten anerkannt, ebenso wie Hautkrankheiten oder Lärmschwerhörigkeit beziehungsweise Gesundheitsschäden, die durch Arbeitsunfälle verursacht wurden.
Welche Erkrankungen als Berufskrankheiten infrage kommen, bestimmt Bundesregierung als Verordnungsgeber mit Zustimmung des Bundesrats. Sie werden in der Berufskrankheiten-Verordnung gelistet.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind derzeit 82 Berufskrankheiten gelistet. Die erste Aufstellung wurde im Jahr 1925 erstellt und wird seither fortgeschrieben.
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