Verstößt ChatGPT gegen den Datenschutz?
Redaktion: Universität des Saarlandes
PRESSEMITTEILUNG
Saarbrücken/gc. Auf Einladung des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes findet am Mittwoch, 12. Juli 2023, von 18 bis 20 Uhr, eine Online-Diskussion statt.
Unter dem Titel „ChatGPT und der Datenschutz“ diskutieren im Podium unter anderem der Leiter der KI-Taskforce der deutschen Datenschutzbehörden, Professor Dieter Kugelmann, der ehemalige Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, und der Rechtsanwalt und Partner der Londoner Rechtsanwaltskanzlei Ashurst LLP, Dr. Alexander Duisberg. Moderator ist der Direktor des Instituts für Rechtsinformatik, Professor Georg Borges.
Interessierte sind herzlich eingeladen mitzudiskutieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Unter folgendem Link ist am 12. Juli 2023 ab 18 Uhr die öffentliche Online-Live-Diskussion erreichbar:
● über die Internetseite des Instituts: https://www.rechtsinformatik.saarland
● oder direkt unter: https://www.rechtsinformatik.saarland/de/aktuelles/770-gpt-dsgvo
ChatGPT hielt schlagartig Einzug in die Praxis, knackte schnell die 100 Millionen-Nutzer-Marke. Der Chatbot schreibt mit künstlicher Intelligenz Texte, Aufsätze, gar Gedichte, kann Fragen eloquent beantworten, Programmcodes erzeugen. Dazu geben die Nutzerinnen und Nutzer ihrerseits Daten und Texte in das System ein. Das Unternehmen OpenAI sammelt, speichert und verarbeitet diese: Mit dem riesigen Datenfundus trainiert es das System, um ChatGPT zu verbessern. Aber was, wenn so private Informationen, persönliche oder vertrauliche Daten wie Geschäftsgeheimnisse in das System gelangen: Können diese dann auch genutzt und zum Training verwendet werden, ohne dass sich die Betreffenden dessen bewusst sind?
Viele Fragen sind noch unklar. In Italien setzte die Datenschutzbehörde gar zeitweise ein Verbot des Chatbots durch. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben kürzlich eine Task Force für KI gegründet, die sich mit ChatGPT befasst und einen umfangreichen Fragenkatalog an OpenAI versandt hat.
Wie steht es mit dem Datenschutz bei ChatGPT? „Es besteht eine große Verunsicherung, bei Unternehmen wie privaten Nutzerinnen und Nutzern. Daher wollen wir datenschutzrechtliche Aspekte solch generativer KI am Beispiel von ChatGPT mit Experten diskutieren“, sagt Professor Georg Borges, Direktor des Saarbrücker Instituts für Rechtsinformatik, der die Veranstaltung organisiert und moderieren wird.
Es diskutieren auf dem Online-Podium:
● Professor Dr. Georg Borges
Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes
● Dr. Stefan Brink, Direktor des Instituts wida/Berlin
Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg a. D.
● Rechtsanwalt Dr. Alexander Duisberg
Partner der Londoner Rechtsanwaltskanzlei Ashurst LLP
und Lehrbeauftragter der Universität des Saarlandes.
● Professor Dr. Dieter Kugelmann
Leiter der Taskforce der deutschen Datenschutzbehörden
für künstliche Intelligenz und Datenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz
Das Institut für Rechtsinformatik ist Teil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Mit Forschungsschwerpunkten wie Legal Tech, IT-Recht, Sicherheit, Datenschutz und Rechtsinformatik deckt das Institut in rechtlicher, technischer wie auch internationaler Perspektive ein weites Feld an der Schnittstelle von Informationstechnologie und Recht ab.
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Georg Borges
Institut für Rechtsinformatik und Lehrstuhl für Bürgerliches Recht
Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht
sowie Rechtstheorie der Universität des Saarlandes
Tel.: 0681 302 31 05
ls.borges@uni-saarland.de
Weitere Informationen:
Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes
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