Suchen

Freitag, 1. Dezember 2023

Berufliche und soziale Teilhabe

Arbeitsplatzerhalt für Betroffene in vier Stufen
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Wenn nach einem Arbeitsunfall oder auch nach einer Berufserkrankung die Sicherung des Arbeitsplatzes ansteht, kommt den Rehabilitierungsmaßnahmen eine große Bedeutung zu.

Dabei besteht das Ziel der Rehabilitation darin, den Beschäftigten möglichst wieder in vollem Umfang die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Neben der Rehabilitation kann dies auch bedeuten, den bisherigen Arbeitsplatz an die neuen Bedürfnisse des Beschäftigten anzupassen.

Erhalt des Arbeitsplatzes
Ist eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz trotz allen Bemühens nichts möglich, kommen andere Modelle infrage: wie zum Beispiel Umschulen, Weiterbildungen oder neu zu erlernende Berufe, um verunglückten Beschäftigten beim alten Arbeitgeber neue berufliche Perspektiven zu bieten. Gegebenenfalls kann auch ein neuer Arbeitgeber in Betracht gezogen werden.

Vermittlung eines Arbeitsplatzes
Die Arbeitsplatzvermittlung kann mit der Unterstützung der Berufsgenossenschaften oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfolgen. Dabei unterstützen die Unfallversicherungsträger die berufliche Anpassung und Qualifizierung der Wiedereingliederung verunglückter Arbeitnehmer. Wiedereingliederungschancen werden mittels Profiling- und Assessmentinstrumenten erfasst und gemeinsamen mit den Versicherten geplant.

Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Hier geht es darum, betroffenen Kindern und Jugendlichen eine allgemeine Schulbildung, eine passende Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Qualifizierung und Weiterbildung
Eine Rehabilitation umfasst außerdem nicht allein nur Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern auch Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Gemeint sind die Bereiche Wohnen, Mobilität, Familie, Kommunikation, Sport und Erholung sowie Freizeit und Kultur. Im „Handlungsleitfaden Soziale Teilhabe“ vom Juni 2021 sind entsprechende Standards für die Bedarfsfeststellung und die Teilhabeplanung sowie für die Leistungsgewährung geregelt.

Berufliche und soziale Teilhabe
Ergänzend zu den Maßnahmen des Rehabilitationsmanagements gibt es sogenannte Peer-Beratungen (Betroffene für Betroffene). Hier geht es ganz vorrangig um Hilfe zur Selbsthilfe, um emotionale Unterstützung sowie um positive Vorbilder vor dem Hintergrund eigener Krankheitsverarbeitung von anderen Betroffenen mit gleichartigen Einschränkungen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
______________________________________