Was müssen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer beachten?
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. In den meisten Büros sind private Elektrogeräte erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Ventilatoren und Musikplayer. Allerdings gibt es auch einige Geräte, die verboten oder eingeschränkt sein können.
Erlaubte Geräte
Kaffeemaschinen und Wasserkocher sind in den meisten Büros erlaubt. Sie sind praktisch, um sich einen Kaffee oder Tee zuzubereiten. Ventilatoren können im Sommer hilfreich sein, um die Temperatur im Büro zu senken. Laptops und Smartphones sind heute unverzichtbar für die Arbeit. Sie sind nicht nur zum Arbeiten, sondern auch für private Zwecke erlaubt.
Geräte, die eine Sicherheitsgefahr darstellen, können verboten sein. Dazu gehören zum Beispiel offenes Feuer, Elektrogeräte mit beschädigtem Kabel oder Geräte, die in die Nähe von Wasser gestellt werden.
Fragen Sie Ihren Chef
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Gerät im Büro erlaubt ist, sollten Sie Ihren Chef fragen. Er kann Ihnen die Betriebsordnung des Unternehmens zeigen und Ihnen sagen, welche Geräte erlaubt oder eingeschränkt sind.
Tipps für den Umgang mit privaten Elektrogeräten im Büro
Seien Sie rücksichtsvoll gegenüber Ihren Kollegen. Vermeiden Sie es, Geräte zu benutzen, die Lärm verursachen oder andere stören könnten. Achten Sie auf die Sicherheit. Stellen Sie keine Geräte in die Nähe von Wasser oder an Orte, wo sie herunterfallen könnten. Behandeln Sie die Geräte mit Sorgfalt. Vermeiden Sie es, sie zu beschädigen oder zu verlieren.
Was müssen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer beachten?
Arbeitgeber
● Arbeitgeber haben das Recht, die Nutzung privater
Elektrogeräte im Büro zu regeln. Dies kann in der
Betriebsordnung des Unternehmens festgelegt werden.
● Arbeitgeber sollten darauf achten, dass die Nutzung
privater Elektrogeräte die Sicherheit und Produktivität
der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt.
Arbeitnehmer
● Arbeitnehmer sollten sich vor der Nutzung eines privaten
Elektrogerätes im Büro bei ihrem Chef erkundigen, ob es erlaubt ist.
● Arbeitnehmer sollten die Regeln für die Nutzung privater Elektrogeräte
im Büro beachten. Dies gilt insbesondere für die Sicherheit und die
Rücksichtnahme auf andere Arbeitnehmer.
Prüfintervalle und Sicherheitsvorschriften für elektrische Geräte im Büro
Elektrische Geräte sind in Büros allgegenwärtig. Sie werden für die Arbeit, aber auch für private Zwecke genutzt. Um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, ist es wichtig, dass elektrische Geräte regelmäßig geprüft werden.
Prüfintervalle
Die Prüfintervalle für elektrische Geräte im Büro sind in der DGUV Vorschrift 3 geregelt. Diese Vorschrift schreibt vor, dass alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die der gewerblichen Nutzung unterliegen, mindestens alle zwei Jahre von einer Elektrofachkraft geprüft werden müssen. Für ortsfeste elektrische Betriebsmittel gilt eine Prüffrist von vier Jahren.
Sicherheitsvorschriften
Neben den Prüfintervallen gibt es auch eine Reihe von Sicherheitsvorschriften für elektrische Geräte im Büro. Diese Vorschriften sollen verhindern, dass es zu Unfällen kommt. Wichtige Sicherheitsvorschriften sind:
● Geräte dürfen nur von Personen benutzt werden,
die die Bedienungsanleitung verstanden haben.
● Geräte dürfen nicht in der Nähe von Wasser oder
anderen Flüssigkeiten verwendet werden.
● Geräte dürfen nicht beschädigt oder manipuliert
werden.
● Geräte dürfen nicht überlastet werden.
Tipps für die Sicherheit
Um die Sicherheit im Umgang mit elektrischen Geräten im Büro zu erhöhen, sollten Arbeitnehmer folgende Tipps beachten:
● Lesen Sie die Bedienungsanleitung sorgfältig durch,
bevor Sie ein elektrisches Gerät benutzen.
● Überprüfen Sie das Gerät vor der Benutzung
auf Schäden.
● Verwenden Sie nur Geräte, die für die gewerbliche
Nutzung zugelassen sind.
Halten Sie die Prüfintervalle ein.
Die regelmäßige Prüfung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften tragen dazu bei, die Sicherheit der Arbeitnehmer im Umgang mit elektrischen Geräten im Büro zu gewährleisten.
Mit ein wenig Rücksicht und Vorsicht können private Elektrogeräte im Büro genutzt werden, ohne dass sie zu Problemen führen.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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