Fahrzeuge und Maschinen ohne Alkoholeinfluss führen
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Weihnachtszeit ist die Zeit des Glühweins. Ob auf dem Weihnachtsmarkt, im Restaurant oder zu Hause – Glühwein ist ein beliebtes Getränk. Doch Vorsicht: Glühwein kann auch gefährlich sein, wenn man ihn trinkt und dann ein Fahrzeug oder eine Maschine bedient. Wer unter Alkoholeinfluss einen Arbeitsunfall erleidet oder gar versursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz.
Glühwein enthält Alkohol
Glühwein enthält Alkohol. Je nach Rezept und Zubereitungsart kann der Alkoholgehalt zwischen 5 und 12 Prozent liegen. Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen. Dadurch steigt das Unfallrisiko.
Glühwein wirkt berauschend
Glühwein wirkt berauschend, da er Alkohol enthält. Die Wirkung von Alkohol setzt bereits ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,25 Promille ein. Bei einer BAK von 0,5 Promille ist man fahruntüchtig.
Glühwein am Steuer ist verboten
In Deutschland ist es verboten, ein Fahrzeug oder eine Maschine zu führen, wenn man alkoholisiert ist. Die BAK darf 0,5 Promille nicht überschreiten. Wer mit einer höheren BAK erwischt wird, muss mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Tipps für eine sichere Weihnachtszeit
Wenn Sie Glühwein trinken, sollten Sie sich nicht hinters Steuer setzen oder eine Maschine bedienen. Hier sind einige Tipps für eine sichere Weihnachtszeit:
● Trinken Sie Glühwein nur in Maßen.
● Lassen Sie sich von jemandem fahren,
der nicht getrunken hat.
● Nutzen Sie den öffentlichen Nahverkehr
oder ein Taxi.
Glühwein ist ein leckeres Getränk, aber er sollte mit Vorsicht genossen werden. Wer Glühwein trinkt, sollte sich nicht hinters Steuer setzen oder eine Maschine bedienen.
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Heiko.Wruck@t-online.de
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