In der Arbeitspause auf den Weihnachtsmarkt
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Viele Arbeitnehmer nutzen ihre Arbeitspausen, um sich auf dem Weihnachtsmarkt zu entspannen oder sich mit Kollegen zu treffen. Doch was passiert, wenn man in dieser Zeit einen Unfall hat? Ist das ein Arbeitsunfall?
Wer sich in der Arbeitspause auf den Weg macht, um beispielsweise ein Restaurant, eine Verkaufsstätte oder eben einen Weihnachtsmarkt zu besuchen oder sich dort außerberuflich mit Kollegen trifft, handelt im privaten Interesse und nicht im Auftrag des Arbeitgebers. Kommt es also bei so einem privaten Ausflug in der Arbeitspause zu einem Unfall, ist dies kein Arbeits- oder Wegeunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft leistet in diesen Fällen nicht.
Definition Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignet. Er ist also ein Unfall, der auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause passiert.
Arbeitsunfall in der Arbeitspause
Ein Arbeitsunfall kann sich auch in der Arbeitspause ereignen. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich während der Pause noch in der Nähe des Arbeitsplatzes befindet und sich noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit befindet.
Beispiele für Arbeitsunfälle in der Arbeitspause:
● Ein Arbeitnehmer rutscht auf dem Weg zum
Toilettenwagen aus und verletzt sich.
● Ein Arbeitnehmer stürzt von einer Leiter,
die er in seiner Arbeitspause aufgebaut hat.
● Ein Arbeitnehmer wird von einem Kunden
in der Arbeitspause angefahren.
Was tun bei einem Arbeitsunfall in der Arbeitspause?
Bei einem Arbeitsunfall in der Arbeitspause sollte der Arbeitnehmer unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Der Arzt stellt fest, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt und stellt eine Bescheinigung aus.
Arbeitsunfallversicherung
Arbeitsunfälle sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, die Rehabilitation und die Entschädigung des Arbeitnehmers.
Ein Arbeitsunfall kann sich auch in der Arbeitspause ereignen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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